Was tun bei zu hoher Nebenkostenabrechnung?

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Kokkon

Was kann ich denn als Hartz IV Empfänger gegen eine zu hohe Nebenkostenabrechnung tun die ich nicht bezahlen kann? Bekomme ich da unterstützung zugesprochen?
 
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Geld-Luxx

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Hallo,

also grundsätzlich werden Nebenkostenabrechnungen übernommen. Allerdings kann es sein, dass auch geprüft wird, ob der Verbrauch angemessen ist. Aber auf jeden Fall schnell einreichen!

Gruß
 
U

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Normalerweise

nicht!

Die ARGEs legen faktisch ziemlich krude Tabellen "von vor dem Krieg", zugrunde, wenn´s darum geht, wieviel Strom, Wasser usw. einem "Kunden" zusteht. Mehr als das bekommen Sie dann nicht...
Da es heute in der BRD ja mehr oder weniger üblich ist, Mieterhöhungen über die Nebenkosten abzurechnen..., können Sie da ziemlich auflaufen, übrigens auch mit dem Miettarif selber (denn die ARGE rechnet natürlich strikt nach Mietspiegel; nur gibt es in der BRD einen Haufen Wohngegenden in einem Haufen von (Groß-)Städten, wo sich die Vermieter einen feuchten Kericht um den Mietspiegel schert...). Die Differenz müssen Sie dann notgedrungen von ihrem ALG2 bezahlen. Tut mir leid, aber das ist die Realität im Harz4!
 
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Geld-Luxx

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Offensichtlich spricht da die absolute Unkenntnis.

Erstens:
Eine "Mieterhöhung" kann niemals über die Nebenkostenabrechnung laufen, da hier verbrauchsabhängige Kosten und verbrauchsunabhängige Kosten abgerechnet werden. Unabhängig wären Versicherungen etc., hier kann der Vermieter nicht mehr geltend machen, als er tatsächlich zahlt. Verbrauchsabhängig erklärt sich schon durch den Namen. Viel geheizt, viel bezahlt, davon hat der Vermieter jedoch nichts.

Zweitens:
Es ist richtig, dass viele Jobcenter hier nach Tabellen rechnen, den Mietspiegel nehmen und einfach nen Betrag X als angemessene Miete inkl. Nebenkosten voraussetzen. Und genau das ist falsch, haben die Gerichte auch schon mehrfach festgestellt. Man mag angemessene Beträge für Müll, Wasser und Warmwasser pro Kopf feststellen können, bei den Heizkosten funktioniert dies nicht. Freistehendes Haus Baujahr 1900 verbraucht eben mehr als Wohnung in der zweiten Etage (Mitte) aus dem Jahr 2010. Entsprechend müssen Heizart, Baujahr des Hauses, etwaige Modernisierungsmaßnamen und tatsächliche Kältetage berücksichtigt werden. Klingt kompliziert, ist es auch und daher wird es nur in den wenigsten Jobcentern angewandt. Heißt aber nicht, dass sie es nicht berechnen MÜSSEN!
 
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Geld-Luxx

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Hallo Novia,

warum sollte das nicht gehen? Im Grunde ist die Vorgehensweise recht einfach, man schreibt einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostenabrechnung und verlangt einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Wird der Antrag abgelehnt kann man direkt Widerspruch erheben. Wird dieser ebenfalls zurückgewiesen geht es ab zum Sozialgericht. Hier kann man dann Klage einreichen und gleich Prozesskostenhilfe beantragen. Und schon entscheiden die Richter.

Das Problem mit den Nebenkosten ist ja jetzt nichts Neues, darüber streitet man seit Einführung des ALG2. Manche Kommunen haben es erkannt und berechnen tatsächlich nach Angemessenheit (sprich unter Zugrundelegung der baulichen Gegebenheiten).

Gruß
 
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winterlich

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ich habe auch so ein ähnliches problem gehabt und das mit dem job center auch problemlos lösen können. ich müsste dazu noch ein schreiben auf meiner festplatte haben. wenn du mir deine e-mail per pn mitteilst, melde ich mich gerne bei dir.

lg
 
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Wubbu

Wubbu

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Hallo winterlich,

diese verstecken Werbelinks bitte künftig unterlassen. Wir sind ein Forum und keine Werbeplattform. Werbelinks werden konsequent entfernt.
 
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Hallo Geld-Luxx,

schöne Moral!
Wo wohnst Du? Ich komme aus BaWü, einem der am dichtesten besiedelten Gegenden Deutschlands und leider auch einer der Wohlhabendsten. Fair behandelt wirst Du da in den größeren Städten höchtens bei einer Wohnbaugesellschaft oder äußerstenfalls bei sozial eingestellten Vermietern, da wo Du solche findest.
Ansonsten schreiben hier die Vermieter schon in die Anzeigen rein, wieviel NK es ausmacht und diese fixen Beträge sind allzuoft gepfeffert. Da kannst du dann schon als Single im Apartement schnell 150-200,- an NK los sein. Du hast dann entweder die Mögl. diesen Vertrag zu unterschreiben, oder der Vermieter gibt die Whg. halt an einen der anderen 5 dutzend Interessenten, die gleich nach der Zeitungslektüre auch angerufen haben...
Studentenstädte: Da kann der Vermieter alle paar Jahre neue Konditionen machen, da studenten typischerweise eine hohe Wohnfluktuation haben.
Daher: In dichtbesiedelten Gebieten mit hohem statist. Kaufkraftindex wird sehr wohl oft über die NK (mit)verdient! Das kann dir jeder bestätigen, der schonmal an so einem Ort auf Whg.suche war...
Deine Moral ist schön und gut, aber wie´s halt so geht: Erzähl das mit den verbrauchsabh. Kosten den Leuten zw. Mannheim/Ludwigshaven und Ulm sowie das Höllental runter nach Freiburg und Du wirs nur ein par müde Lacher bekommen.
Ich selbst miete seit ein paar Jahren eine Whg. bei einer Gesellschaft in einer kleinren Stadt und hier ist es auch äußerst fair, auch z.B. mit den Zahlungszielen für Nachforderungen usw., muß ich sagen. Habe während meiner Zeit als Student aber auch schon 60€ für Strom bezahlen müssen und das jede 4 Wochen (bei einem geschätzten Jahresverbrauch von 800-1000kWh/p.a.)...
 
U

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RE. Prozesskosten:

Einen Antrag auf die Beihilfe kann Jedefrau bei Gericht stellen - das geht nach Einkommens-Liste.
Hartz4ler müssen dabei nur mit ihrem Bescheid wedeln, schon zahlen sie nix mehr. Das ist auch der Grund dafür, warum Klagen beim Sozialgericht so eine Art Sport geworden sind bei der Klientel der ARGEs (diese Leute haben oft aber auch keine andere Wahl - was die an Bescheiden zugestellt bekommen, ist oft nur noch als Sozialrassismus zu bezeichnen, auch so krass neben den Regeln, daß es zum Himmel stinkt...). Sozialrichter und Abteilungschefinnen der ARGE´s kennen sich oft sehr gut, verhandelt wird schon seit Jahren vorerst nur "vorinstanzlich" im Büro des Richters; das geht dann oft gleich so aus, daß die ARGE´s zurückrudern - die Sozialgerichte sparen sich so viel arbeit, bzw. anders geht´s oft auch gar nicht mehr...

Personen die genug moos haben, müssen selber zahlen. Sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Prozesskosten (im Voraus zu entrichtren) orientieren sich am Streitwert - gibt genaue Listen dafür; wenn Sie gewinnen, bezahlt der Gegner die Prozesskosten und u.U. auch Ihren Anwalt...
 
U

Unregistriert

aber trotzdem kann man an den NK nicht verdienen, da sie nur diese posten enthält, die man auf den mieter umlegen kann. und das sind eben alles kosten, die der vermieter, weder direkt noch indirekt, behalten darf. ist leider so.
 
Thema:

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