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Was tun bei zu hoher Nebenkostenabrechnung?
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<p>[QUOTE="Geld-Luxx, post: 30412, member: 94"]</p><p>Offensichtlich spricht da die absolute Unkenntnis.</p><p></p><p>Erstens:</p><p>Eine "Mieterhöhung" kann niemals über die Nebenkostenabrechnung laufen, da hier verbrauchsabhängige Kosten und verbrauchsunabhängige Kosten abgerechnet werden. Unabhängig wären Versicherungen etc., hier kann der Vermieter nicht mehr geltend machen, als er tatsächlich zahlt. Verbrauchsabhängig erklärt sich schon durch den Namen. Viel geheizt, viel bezahlt, davon hat der Vermieter jedoch nichts.</p><p></p><p>Zweitens:</p><p>Es ist richtig, dass viele Jobcenter hier nach Tabellen rechnen, den Mietspiegel nehmen und einfach nen Betrag X als angemessene Miete inkl. Nebenkosten voraussetzen. Und genau das ist falsch, haben die Gerichte auch schon mehrfach festgestellt. Man mag angemessene Beträge für Müll, Wasser und Warmwasser pro Kopf feststellen können, bei den Heizkosten funktioniert dies nicht. Freistehendes Haus Baujahr 1900 verbraucht eben mehr als Wohnung in der zweiten Etage (Mitte) aus dem Jahr 2010. Entsprechend müssen Heizart, Baujahr des Hauses, etwaige Modernisierungsmaßnamen und tatsächliche Kältetage berücksichtigt werden. Klingt kompliziert, ist es auch und daher wird es nur in den wenigsten Jobcentern angewandt. Heißt aber nicht, dass sie es nicht berechnen MÜSSEN!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Geld-Luxx, post: 30412, member: 94"] Offensichtlich spricht da die absolute Unkenntnis. Erstens: Eine "Mieterhöhung" kann niemals über die Nebenkostenabrechnung laufen, da hier verbrauchsabhängige Kosten und verbrauchsunabhängige Kosten abgerechnet werden. Unabhängig wären Versicherungen etc., hier kann der Vermieter nicht mehr geltend machen, als er tatsächlich zahlt. Verbrauchsabhängig erklärt sich schon durch den Namen. Viel geheizt, viel bezahlt, davon hat der Vermieter jedoch nichts. Zweitens: Es ist richtig, dass viele Jobcenter hier nach Tabellen rechnen, den Mietspiegel nehmen und einfach nen Betrag X als angemessene Miete inkl. Nebenkosten voraussetzen. Und genau das ist falsch, haben die Gerichte auch schon mehrfach festgestellt. Man mag angemessene Beträge für Müll, Wasser und Warmwasser pro Kopf feststellen können, bei den Heizkosten funktioniert dies nicht. Freistehendes Haus Baujahr 1900 verbraucht eben mehr als Wohnung in der zweiten Etage (Mitte) aus dem Jahr 2010. Entsprechend müssen Heizart, Baujahr des Hauses, etwaige Modernisierungsmaßnamen und tatsächliche Kältetage berücksichtigt werden. Klingt kompliziert, ist es auch und daher wird es nur in den wenigsten Jobcentern angewandt. Heißt aber nicht, dass sie es nicht berechnen MÜSSEN! [/QUOTE]
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