Weihnachtsgeld als Sonderzahlung in Altersvorsorge

Diskutiere Weihnachtsgeld als Sonderzahlung in Altersvorsorge im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Hallo Zusammen, ich habe mal ne Frage was Sonderzahlungen in der Altersvorsorge betrifft. Ich kriege dieses Jahr noch Weihnachtsgeld...
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Sunny

Hallo Zusammen,

ich habe mal ne Frage was Sonderzahlungen in der Altersvorsorge betrifft.

Ich kriege dieses Jahr noch Weihnachtsgeld nachgezahlt und soll in der Lohnabrechnung von Dezember mit einbezahlt werden.

Doch da ich noch in der Steuerklasse 1 bin zahle ich sehr hohe steuern. Wenn mein Weihnachtsgeld auch noch als Brutto eingezahlt wird, wird mir auch viel mehr abgezogen als bei den anderen mit der Steuerklasse 3 oder 4

Jetzt wollte ich mal fragen ob ich mein Weihnachtsgeld auch anders einsetzen kann.

Also kann ich das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung in meine Altersvorsorge gutschreiben lassen, damit nichts abgezogen wird?

Oder ist das nicht möglich ?

Ich kriege ja vom AG noch einen kleinen Zuschuss für die betriebl. Altersvorsorge. KAnn mein AG das Geld hier überweisen und mir meinen normalen Lohn auszahlen ?

Welche Möglichkeiten bieten sich hier sonst noch an ?

Danke!
 
Korman

Korman

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216
Lieber Sunny,

so einfach geht das nicht.

Du befindest dich in der Steuerklasse I und somit musst du auch automatisch höhere Steuern zahlen müssen.

Der Arbeitgeber zahlt dir als 13. Monatsgehalt das Weihnachtsgeld.

Dieses Geld gilt für dich aös Einnahme und für das Fiskos zusätzliche Steuern.

Du kannst aber kurz vorm Jahresende keine extra Verträge abhscließen, die steuerlich für dich etwas bewirken können.

Du musst so oder ins sauren Apfel beisen.

Es sei denn du gehst hin und schließlich kurz vor dem jahresende eine Riesterrente mit einer anfänglichen höheren Prämienzahlung.

Aber die Steuern musst du zahlen.

Du kannst aber bei deiner Steuererklärung die Einzahlungen in die Riesterrente als Sonderbelastung ins Spiel bringen und die anteilig zu viel gezahlten Steuern erstattet bekommen.

Lass dich doch bitte durch einen V-Makler beraten.

Gruß
 
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