Hallo,
die Steuererklärung ist nur beim ersten Mal hart - zukünftig schütteln Sie das aus dem Ärmel...
An Ausblidungskosten können Sie alles absetzen, was anfällt:
-Lehrmaterialien.
-spezielle Kleidung.
-Kosten für Lehrgänge.
-Whg. am Lehrort, falls weiter entfernt vom Elternhaus bzw. vom Erstwohnsitz.
Allgemein setzen Sie ab (Auswahl):
-Arbeitnehmerpauschbetrag - bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich eine Erklärung abgeben!
-Beiträge in der RV und KV.
-Prämie für Vorsogeversicherungen.
-Penderpauschale.
-Ausgaben für berufsständische Zusammenschlüsse, z.B. Gewerkschaftsbeitrag...
-Ausgaben für Riester.
-Ausgaben für ein Girokonto.
Wer weniger gleich 8004,-/p.a verdient, zahlt keine Steuern. Aber bei 8005 grüßt der Eingangssteuersatz. Das führt natürlich in einem best. Bereich dazu, daß der/dem Betreffenden Netto weniger als 8004,- bleiben...
Also heißt´s dann ABSETZEN!
Wer eine Erklärung abgibt, bekommt in dem Bescheid zudem die Aussage präsentiert: "Die Sache mit dem Soli ist vorläufig". Heißt: Sie bekommen den Soli für alle Jahre zurück, in denen das in Ihrem Bescheid stand, wenn eine der anhängigen Klagen gegen den Soli tatsächlich dereinst einmal zum guten Abschluß gelangt...
Es gibt weitere Klagen gegen das geltende Steuerrecht und so langsam muß das Amt dann den ganz großen Formulierungskasten rausholen...
Über die Steuererklärung regeln Sie auch die Arbeitnehmersparzulage, die Sie als Azubi rel. leicht bekommen können.
Arbeitnehmersparzulage
VL: Zahlt zur Information Ihr Chef, aber nur wenn Sie es beantagen - bei dem Personalbüro!
Zugänglichkeit: Meist nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
VL laut Metall-Tarifvertag: € 26,50/monatlich = €318/p.a.
Einige Branchen zahlen sogar noch mehr!
Beachten Sie auch Das:
Wohnungsbauprämie
Jeah, das ist immer noch in Kraft!
"Kann ich denn sowohl VL vom Chef, als auch ANprämie, als auch Wohnbauprämie auf denselben Bausparvertrag bekommen?"
->Jes zum Teufel, das Motto lautet: Mitnehmen, was kommt!
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