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Welche Freibeträge hat man als Ehepaar?
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<p>[QUOTE="sabrina, post: 5237, member: 96"]</p><p>Hi,</p><p></p><p>In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag, der gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG ab 1. Januar 2009 7.834 € sowie gemäß § 52 Abs. 41 EStG ab 1. Januar 2010 8.004 € jährlich beträgt. </p><p></p><p>Zweck dieses Grundfreibetrags ist es sicherzustellen, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen der Bürger nicht durch Steuern belastet wird, wozu der Grundfreibetrag außerdem regelmäßig der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst wird.</p><p></p><p>Verheiratete haben demnach den doppelten Betrag, also16.008,00€. </p><p></p><p>Alle Einkünfte bis zu diesem Betrag sind Steuerfrei. </p><p></p><p>Pro Kind wird auch zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 4.368 € gewährt.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="sabrina, post: 5237, member: 96"] Hi, In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag, der gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG ab 1. Januar 2009 7.834 € sowie gemäß § 52 Abs. 41 EStG ab 1. Januar 2010 8.004 € jährlich beträgt. Zweck dieses Grundfreibetrags ist es sicherzustellen, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen der Bürger nicht durch Steuern belastet wird, wozu der Grundfreibetrag außerdem regelmäßig der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst wird. Verheiratete haben demnach den doppelten Betrag, also16.008,00€. Alle Einkünfte bis zu diesem Betrag sind Steuerfrei. Pro Kind wird auch zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 4.368 € gewährt. Gruß [/QUOTE]
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