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chrisscho
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- 23.10.2013
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Ein freundliches Hallo in die Runde
im Auftrag eines Bekannten wurde ich um eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt gebeten.
Er sowie seine Ehefrau sind seit ca. 1999 bei der Conc.... privat versichert. In dieser Versicherung ist
die Unfallversicherung mit integriert.
Seit ca. 2004 liegt die Ehefrau des Bekannten im Wachkoma (Pflegestufe 3 / Härtefall)
Ab diesem Zeitpunkt wird für die Ehefrau ein jährlicher Beitrag erhoben.
Ist dieses rechtens ???
Bei einer anderen Versicherung heißt es dazu, .. nicht versicherbar sind Personen, die in der gesetzlichen
Pflegeversicherung mindestens in die Pflegestufe II eingestuft werden können.
Für diese Personen besteht auch dann kein Versicherungsschutz wenn sie Beiträge zahlen....
... Beiträge, die seit Bestehen oder Eintritt der Versicherungsunfähigkeit gezahlt worden sind,
erstatten wir zurück.
Ist diese Aussage für alle Versicherungsunternehmen zutreffend ??
Wer kannn helfen ??
MfG
Chrisscho
im Auftrag eines Bekannten wurde ich um eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt gebeten.
Er sowie seine Ehefrau sind seit ca. 1999 bei der Conc.... privat versichert. In dieser Versicherung ist
die Unfallversicherung mit integriert.
Seit ca. 2004 liegt die Ehefrau des Bekannten im Wachkoma (Pflegestufe 3 / Härtefall)
Ab diesem Zeitpunkt wird für die Ehefrau ein jährlicher Beitrag erhoben.
Ist dieses rechtens ???
Bei einer anderen Versicherung heißt es dazu, .. nicht versicherbar sind Personen, die in der gesetzlichen
Pflegeversicherung mindestens in die Pflegestufe II eingestuft werden können.
Für diese Personen besteht auch dann kein Versicherungsschutz wenn sie Beiträge zahlen....
... Beiträge, die seit Bestehen oder Eintritt der Versicherungsunfähigkeit gezahlt worden sind,
erstatten wir zurück.
Ist diese Aussage für alle Versicherungsunternehmen zutreffend ??
Wer kannn helfen ??
MfG
Chrisscho