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Welche Wartungskosten muss man übernemen und welche nicht?
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<p>[QUOTE="Keller, post: 9732, member: 10"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>grundsätzlich alle die in dem Mietvertrag erwähnt worden sind, was auch in dem Objekt untergebracht sind. Daher sollte man den Mietvertrag, den man unterschreibt, vorher grundsätzlich lesen. ratsam wäre diesen auch einen Sachanwalt mal vorzulegen.</p><p></p><p>Wenn man den Mietvertrag einmal unterschrieben hat, dann ist alles (fast) vorbei.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Keller</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Keller, post: 9732, member: 10"] Hallo, grundsätzlich alle die in dem Mietvertrag erwähnt worden sind, was auch in dem Objekt untergebracht sind. Daher sollte man den Mietvertrag, den man unterschreibt, vorher grundsätzlich lesen. ratsam wäre diesen auch einen Sachanwalt mal vorzulegen. Wenn man den Mietvertrag einmal unterschrieben hat, dann ist alles (fast) vorbei. Gruß Keller [/QUOTE]
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