Hi
Die Zahnspange fällt in den Bereich der Kieferorthopädie, das mal vorne Weg. Bei Erwachsenen greift ihr nahezu keine Versicherung, die GKV steigt so oder so aus, bei Kindern übernimmt diese nur bei schweren Fehlstellungen einen gewissen Anteil. Der Zahnarzt muss die Fehlstellung ermitteln und einen KIG zuordnen (kieferorthopädische Indikationsgruppen). Diese geben Auskunft über die Schwere der Fehlstellung, die GKV steigt nur bei Werten von 3-5 von 1-5 ein. Und hier, das muss auch erwähnt werden, übernimmt die GKV nur Kosten einer Standardbehandlung und die Leistungen erfolgen nach den Prinzipien; ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig. Was dies bedeutet, kann man sich ausmalen, man darf mit recht hohen Selbstbehalten rechnen, entscheidet man sich für eine hochwertige Behandlung, Standardbehandlungen werden häufig auch nicht mehr Angeboten, trägt man die Zusatzkosten von etwa 1000 - 2000 Euro oder mehr voll. Für die KIG 1 - 2 besteht aus Sicht der GKV kein Handlungsbedarf, man muss die Kosten von 3000 - 6000 Euro voll und ganz aus eigener Tasche bezahlen.
Die Alternative lautet Zahnzusatzversicherung für Kinder. Aber auch hier muss man ganz genau hingucken. Es gibt Tarife ab 1 - 2 Euro, diese werden aber im Falle einer Zahnspange nicht greifen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine solche für das Kind abzuschließen, sollte vor allem die Leistungen im Bereich der Prophylaxe und der Kieferorthopädie im Auge behalten, auf diese kommt es nämlich an. Im konkreten Fall ist aber auch diese Möglichkeit leider hinfällig, da die Diagnose wohl schon erfolgt ist. Die Versicherung muss noch vor der Diagnose abgeschlossen werden, da ansonsten die Versicherungen die Behandlungen nicht mehr übernehmen, wie in so vielen anderen Versicherungsbereichen auch. Die exakten Details zur Zahnversicherung für Kinder können hier unter Zahnzusatzversicherung abgerufen werden, mit allen wichtigen Bereichen und Informationen, die für die Auswahl maßgeblich sind (siehe Menüpunkt: Entscheidungshilfen - Zahntarife für Kinder).
Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Klärung dieser Frage und des Themas beitragen.
Fazit: Die GKV übernimmt nur Standardbehandlungen anteilig, bei einer Fehlstellung mit KIG 3 - 5, leicht Fehlstellungen fallen durch. Guten Schutz hat man hier nur mit einer entsprechenden Zahnversicherung für Kinder, mit Blick auf Kieferorthopädie und Prophylaxe als wichtigste Leistungsmerkmale, diese muss allerdings noch vor entsprechenden Diagnosen des Zahnarztes abgeschlossen werden.
Mfg Claudia