Einen Widerspruch gegen den Manhbescheid brauchst du nicht zu begründen. Am Mahnbescheid hängt das Widerspruchsformular dran, da setzt du die paar Kreuzchen und damit hat sich die Sache vorerst erledigt. Erst wenn der Antragsteller anschließend das Mahnverfahren zu einem Gerichtsverfahren weiter laufen lässt - sprich die entsprechende Gebühr entrichtet - und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergegeben wird, dann wird eine Begründung fällig. Zu dieser wirst du aber auch erst vom Gericht aufgefordert und erhällst eine angemessene Frist.