Widerspruch begründen

Diskutiere Widerspruch begründen im Sonstige Versicherungen Forum im Bereich Versicherungen; Muss man einen Widerspruch immer begründen oder kann ich einen Widerspruch auch ohne Begründung verfassen? Geht um einen Mahnbescheid für Handy.
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Chad12

Muss man einen Widerspruch immer begründen oder kann ich einen Widerspruch auch ohne Begründung verfassen?

Geht um einen Mahnbescheid für Handy.
 
M

money007

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Ich denke den wirst du Begründen müssen
muss dich mal mit deinem Anwalt in Verbindung setzen
 
U

Unregistriert

Einen Widerspruch gegen den Manhbescheid brauchst du nicht zu begründen. Am Mahnbescheid hängt das Widerspruchsformular dran, da setzt du die paar Kreuzchen und damit hat sich die Sache vorerst erledigt. Erst wenn der Antragsteller anschließend das Mahnverfahren zu einem Gerichtsverfahren weiter laufen lässt - sprich die entsprechende Gebühr entrichtet - und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergegeben wird, dann wird eine Begründung fällig. Zu dieser wirst du aber auch erst vom Gericht aufgefordert und erhällst eine angemessene Frist.
 
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