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Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 30542"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Mahngebühren dürfen nicht so hoch sein, also nehmen sie 5€ als gefühlte Obergrenze. </p><p>Gerichte tendieren schon seit Langem dazu, AGB-Regelungen, die Mahngebühren von schon etwa 15€ vorsehen, von vornherein und ohne weiteres Beweisaufnahmeverfahren für ungültig zu erklären...</p><p>Mein Tip: Überweisen Sie schnell die 20€ und erklären Sie schriftlich an den Kontrahenten, daß Sie eine notfalls Klage erwägen, wenn nicht eine angemessene Mahngebühr zur gesonderten Vereinbarung kommt - u.U. hat das Unternehmen bereits negative Erfahrungen mit Verurteilungen, manche sind aber auch knallhart und da hilft dann wirklich nur tatsächliches Verklagen. Das kann manchmal sehr rasch gehen, insbesodnere wenn wie geasgt schon Präzedenzfälle vorliegen. </p><p>Das mit den Mahngebühren ist so eien Masche. Die Steigerugnsform davon ist, daß die Leute Fantasie-Rechnungen bekommen über Sachen, die sie gar nicht gekauft haben - insbesodnere in derFinanzbracche gibt es solche schwarzen Schafe vermehrt, da diese Produkte besodners gut für eine Verwirrung der Verbraucher geeignet ist. Die große Mehrheitd er Deutschen bekommt ja Angst, wenn so eine Rechnung kommt und der Reflex besteht halt leider darin, schnell zu zahlen...mehr als 10-15% der Deutschen erheben gar keinen Wiederspruch. Vom Rest werden auch 90% im `Behandlungsverfahren´ weichgeklopft, so daß es eine krasse Mindeheit ist, die überhaupt vor Gericht zieht - und dort kann der anrüchige Anbieter dann immer noch auf Sieg hoffen, oder eben schnell einem günstigen Vergleich zustimmen. Insofern rechnet sich diese Schmalspurkriminalität häufig, zumal die dt. Justiz auf dem "white collar"-Auge oft blind ist. Einen Anwalt, der bei kleinen Streitwerten das Mandat übernimmt, muß man auch erst mal finden. Wenn man dann einen "rechten"</p><p>Rihter erwischt, hat man gleich mal schelchte Karten. Kann aber auch ganz anders laufen, einige Richter sind inzwischen sehr wohl verbraucherorientiert, besodners die weiblichen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 30542"] Hallo, Mahngebühren dürfen nicht so hoch sein, also nehmen sie 5€ als gefühlte Obergrenze. Gerichte tendieren schon seit Langem dazu, AGB-Regelungen, die Mahngebühren von schon etwa 15€ vorsehen, von vornherein und ohne weiteres Beweisaufnahmeverfahren für ungültig zu erklären... Mein Tip: Überweisen Sie schnell die 20€ und erklären Sie schriftlich an den Kontrahenten, daß Sie eine notfalls Klage erwägen, wenn nicht eine angemessene Mahngebühr zur gesonderten Vereinbarung kommt - u.U. hat das Unternehmen bereits negative Erfahrungen mit Verurteilungen, manche sind aber auch knallhart und da hilft dann wirklich nur tatsächliches Verklagen. Das kann manchmal sehr rasch gehen, insbesodnere wenn wie geasgt schon Präzedenzfälle vorliegen. Das mit den Mahngebühren ist so eien Masche. Die Steigerugnsform davon ist, daß die Leute Fantasie-Rechnungen bekommen über Sachen, die sie gar nicht gekauft haben - insbesodnere in derFinanzbracche gibt es solche schwarzen Schafe vermehrt, da diese Produkte besodners gut für eine Verwirrung der Verbraucher geeignet ist. Die große Mehrheitd er Deutschen bekommt ja Angst, wenn so eine Rechnung kommt und der Reflex besteht halt leider darin, schnell zu zahlen...mehr als 10-15% der Deutschen erheben gar keinen Wiederspruch. Vom Rest werden auch 90% im `Behandlungsverfahren´ weichgeklopft, so daß es eine krasse Mindeheit ist, die überhaupt vor Gericht zieht - und dort kann der anrüchige Anbieter dann immer noch auf Sieg hoffen, oder eben schnell einem günstigen Vergleich zustimmen. Insofern rechnet sich diese Schmalspurkriminalität häufig, zumal die dt. Justiz auf dem "white collar"-Auge oft blind ist. Einen Anwalt, der bei kleinen Streitwerten das Mandat übernimmt, muß man auch erst mal finden. Wenn man dann einen "rechten" Rihter erwischt, hat man gleich mal schelchte Karten. Kann aber auch ganz anders laufen, einige Richter sind inzwischen sehr wohl verbraucherorientiert, besodners die weiblichen. [/QUOTE]
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