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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
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<p>[QUOTE="oscar, post: 5003, member: 19"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die bei Zuwendungen von Todes wegen anfällt; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. </p><p></p><p>Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert, so vor allem noch im anglo-amerikanischen Rechtskreis. </p><p></p><p>Von den meisten anderen Ländern, wie auch in Deutschland, Österreich und in fast allen Kantonen der Schweiz, wird sie als Erbanfallsteuer erhoben, in Liechtenstein jedoch sowohl als Nachlass- als auch als Erbanfallsteuer. </p><p></p><p>Bei der Erbanfallsteuer ist Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber. </p><p></p><p>Eine größere Anzahl von Staaten hat in letzter Zeit entweder die Erbschaftsteuer abgeschafft oder stark reduziert.</p><p></p><p>Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen, Schenkungsteuer eine Steuer bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden. </p><p></p><p>Die Erbschaft- und Schenkungsteuer werden in Deutschland aufgrund des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes von den Erwerbern erhoben. </p><p></p><p>Sie wurden erstmals 1906 einheitlich im Deutschen Reich eingeführt, nachdem sie zuvor bereits in einigen Bundesstaaten bekannt waren.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="oscar, post: 5003, member: 19"] Hallo, Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die bei Zuwendungen von Todes wegen anfällt; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert, so vor allem noch im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Von den meisten anderen Ländern, wie auch in Deutschland, Österreich und in fast allen Kantonen der Schweiz, wird sie als Erbanfallsteuer erhoben, in Liechtenstein jedoch sowohl als Nachlass- als auch als Erbanfallsteuer. Bei der Erbanfallsteuer ist Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber. Eine größere Anzahl von Staaten hat in letzter Zeit entweder die Erbschaftsteuer abgeschafft oder stark reduziert. Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen, Schenkungsteuer eine Steuer bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer werden in Deutschland aufgrund des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes von den Erwerbern erhoben. Sie wurden erstmals 1906 einheitlich im Deutschen Reich eingeführt, nachdem sie zuvor bereits in einigen Bundesstaaten bekannt waren. Gruß [/QUOTE]
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