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<p>[QUOTE="Tobias, post: 432, member: 13"]</p><p><strong>Hier liegt eine Verwehselung vor!</strong></p><p></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Ich glaube hier liegt eine Verwechselung vor. Grundsteuer und Grundbesitzabgaben sind völlig verschiedene Sachen. Bobo meint mit Grundsteuer die jährliche Grundbesitzabgaben. </span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Diese werden von der jeweiligen Kommune ein Mal im Jahr aufgrund der statistischen Angaben des Bundesamtes berechnet. Die richtet sich vor allem an die Wohn- und Nutzfläche und hängt in erster Linie davon ab, wie wertvoll die Lage des Grundstückes ist. </span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Dann wird dies zusammen mit anderen Abgaben (Reinigungsdienst, Kanalisationbenutzung etc.) zusammengelegt und in vier Quartale aufgeteilt und jeweils am 15. des Dritten Monates des Quartals von der Kommune (Gemeinde) erhoben. </span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Diese Kosten kann man grundsätzlich den Nebenkosten auferlegen und von den Mietern verlangen. </span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Grundsteuer, was Emove meint, sind die Steuern, die man beim Kauf eines Grundstückes an das Finanzamt zu zahlen habe. </span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Diese betragen 3.5% des Kaufpreises. Angenommen bei 100.000€ Kaufpreis, 3500,00€.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Hoffe euch geholfen zu haben.</span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'"></span></p><p><span style="font-family: 'Arial Black'">Gruß</span></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Tobias, post: 432, member: 13"] [b]Hier liegt eine Verwehselung vor![/b] [FONT=Arial Black]Ich glaube hier liegt eine Verwechselung vor. Grundsteuer und Grundbesitzabgaben sind völlig verschiedene Sachen. Bobo meint mit Grundsteuer die jährliche Grundbesitzabgaben. Diese werden von der jeweiligen Kommune ein Mal im Jahr aufgrund der statistischen Angaben des Bundesamtes berechnet. Die richtet sich vor allem an die Wohn- und Nutzfläche und hängt in erster Linie davon ab, wie wertvoll die Lage des Grundstückes ist. Dann wird dies zusammen mit anderen Abgaben (Reinigungsdienst, Kanalisationbenutzung etc.) zusammengelegt und in vier Quartale aufgeteilt und jeweils am 15. des Dritten Monates des Quartals von der Kommune (Gemeinde) erhoben. Diese Kosten kann man grundsätzlich den Nebenkosten auferlegen und von den Mietern verlangen. Grundsteuer, was Emove meint, sind die Steuern, die man beim Kauf eines Grundstückes an das Finanzamt zu zahlen habe. Diese betragen 3.5% des Kaufpreises. Angenommen bei 100.000€ Kaufpreis, 3500,00€. Hoffe euch geholfen zu haben. Gruß[/FONT] [/QUOTE]
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