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Wie muss Erwerbsminderungsrente in der Steuererklärung angegeben werden ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34638"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zählt zu den Leibrenten. Sie müssen also Z.37 im Matelbogen ankreuzen und eine Anlage R vorbereiten. </p><p>Die Anl. R ist 1 Blatt, wo man Oben Leistungen aus gesetzlichen u. Unten aus privaten Renten angeben kann. </p><p>Die Besteuerungsgrundlage ist verschieden:</p><p></p><p>Bei den Gesetzlichen gilt dieselbe Rentenstaffel wie bei der normalen Altersrenten, also 50% in 2006 steigend auf 100% Steuerlast ab 2040 - es zählt der Renteneintrittszpkt.! </p><p>Die Privaten unterliegen der vollen Behandlung, das mit dem Ertragsanteil ist seit der Förderaufnahme passé...</p><p></p><p>Tips: </p><p>-Rentner können eine Werbepauschale in Höhe von 102,-/p.a. nutzen (dsa steht nicht drin,d aher wissen Sie das jetzt!).</p><p>-es gilt der Freibetrag wie im normalen Steuerrecht (derzeit 8004,-/p.a.), darüber setzt die bekannte Progressionskurve ein.</p><p>-andere Einkünfte, wie bsp.weise aus Vermietung oder Anagaben in der Anl. KAP zählen drauf!</p><p>-legale Rentner über der offiziellen Eintrittszeit dürfen grenzenlos hinzuverdienen.</p><p>-jede Art von Frührentner ist jedoch auf die 400€-Regelung verwiesen, wenn´s nicht ganz kompliziert werden soll.</p><p>-Ihr Bekannter kann sich schonmal auf eine Kürzung seiner Regelrente um 10,8% einstellen -> das hat Karsruhe für Rechtens erklärt, nix mehr zu machen...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34638"] Hallo, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zählt zu den Leibrenten. Sie müssen also Z.37 im Matelbogen ankreuzen und eine Anlage R vorbereiten. Die Anl. R ist 1 Blatt, wo man Oben Leistungen aus gesetzlichen u. Unten aus privaten Renten angeben kann. Die Besteuerungsgrundlage ist verschieden: Bei den Gesetzlichen gilt dieselbe Rentenstaffel wie bei der normalen Altersrenten, also 50% in 2006 steigend auf 100% Steuerlast ab 2040 - es zählt der Renteneintrittszpkt.! Die Privaten unterliegen der vollen Behandlung, das mit dem Ertragsanteil ist seit der Förderaufnahme passé... Tips: -Rentner können eine Werbepauschale in Höhe von 102,-/p.a. nutzen (dsa steht nicht drin,d aher wissen Sie das jetzt!). -es gilt der Freibetrag wie im normalen Steuerrecht (derzeit 8004,-/p.a.), darüber setzt die bekannte Progressionskurve ein. -andere Einkünfte, wie bsp.weise aus Vermietung oder Anagaben in der Anl. KAP zählen drauf! -legale Rentner über der offiziellen Eintrittszeit dürfen grenzenlos hinzuverdienen. -jede Art von Frührentner ist jedoch auf die 400€-Regelung verwiesen, wenn´s nicht ganz kompliziert werden soll. -Ihr Bekannter kann sich schonmal auf eine Kürzung seiner Regelrente um 10,8% einstellen -> das hat Karsruhe für Rechtens erklärt, nix mehr zu machen... [/QUOTE]
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