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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 29616"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>die gesamtmögliche Freistellungssumme gilt für alle ihre Einkünfte, die in der Steuererklärung im Bogen KAG auftauchen also Zinsen und Erträge aus Wertpapieren gleichermaßen. </p><p>Sie können Ihren Freistellungsauftrag splitten, bei 2 Produkten ist das sogar sinnvoll. Also ich selbst splitte auf 4, mehr würde ich aber nicht empfehlen. Wenn Ihr Freistelli nicht ausgeschöpft wird, verrechnet das Finanzamt den Rest automatisch mit Ihren anderen entsprechenden Einkünften; das ist dann zwar nur eine nachträgliche Erstattung, aber bei Krümel macht das nichts.</p><p>Wenn Sie wollen, daß bei einem bestimmten, wesentlichen Zinstermin keine Steuer automatisch abgeführt wird, muß der Freistellungsauftrag hingegen passen! </p><p></p><p>Zinsprodukte sind einfach, da können Sie ja mit einem 5€-Taschenrechner ausrechen, was rauskommen wird...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 29616"] Hallo, die gesamtmögliche Freistellungssumme gilt für alle ihre Einkünfte, die in der Steuererklärung im Bogen KAG auftauchen also Zinsen und Erträge aus Wertpapieren gleichermaßen. Sie können Ihren Freistellungsauftrag splitten, bei 2 Produkten ist das sogar sinnvoll. Also ich selbst splitte auf 4, mehr würde ich aber nicht empfehlen. Wenn Ihr Freistelli nicht ausgeschöpft wird, verrechnet das Finanzamt den Rest automatisch mit Ihren anderen entsprechenden Einkünften; das ist dann zwar nur eine nachträgliche Erstattung, aber bei Krümel macht das nichts. Wenn Sie wollen, daß bei einem bestimmten, wesentlichen Zinstermin keine Steuer automatisch abgeführt wird, muß der Freistellungsauftrag hingegen passen! Zinsprodukte sind einfach, da können Sie ja mit einem 5€-Taschenrechner ausrechen, was rauskommen wird... [/QUOTE]
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