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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 29618"]</p><p>Wer</p><p></p><p>seinen Freistellungsaufrag ausgeschöpft hat, muß fürderhin Steuer zahlen (25%+Soli+Reli; bei niedrigerem pers. Steuersatz kann "Günstigerprüfung" beantragt werden).</p><p></p><p>Eine andere Regelung wäre - wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz - nicht möglich. Nachdenken hilft manchmal!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 29618"] Wer seinen Freistellungsaufrag ausgeschöpft hat, muß fürderhin Steuer zahlen (25%+Soli+Reli; bei niedrigerem pers. Steuersatz kann "Günstigerprüfung" beantragt werden). Eine andere Regelung wäre - wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz - nicht möglich. Nachdenken hilft manchmal! [/QUOTE]
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