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Kürzlich hat der Bundestag das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verabschiedet. Mit dem Gesetz, dessen Entwurf die Bundesfamilienministerin Anfang des Jahres vorgelegt hat, sollen die Verbraucherrechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowohl bei Heimverträgen als auch bei vertraglich vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen gestärkt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft.