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<p>[QUOTE="oscar, post: 1589, member: 19"]</p><p>Hallo Cash,</p><p></p><p>die Bank und auch der Eigentümer ziehen bei einer Zwangsversteigerung immer den Kürzeren. </p><p></p><p>Daher versucht die Bank das Objekt vor der Versteigerung zu einem besseren Wert zu verkaufen. </p><p></p><p>Aber während dieser Zeit lässt sie auch den Eigentümer die Wahl sein Objekt auf dem freien markt zu einem erzielbaren Preis zu verkaufen. </p><p></p><p>Falls dies keinen Erfolg bringt dann stellt die Bank beim Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung ein. </p><p></p><p>Die Bank nennt dann einen Zwangsverwalter und ernennt gleichzeitig einen Gutachter, der ein Gutachten über das Objekt erstellen muss. </p><p></p><p>Selbst noch zu dieser Zeit kann sowohl die Bank und auch der Eigentümer das Objekt frei verkaufen oder sich auf eine interne Lösung einigen. </p><p></p><p>Die Bank kann jederzeit den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückziehen.</p><p></p><p>Falls dies nicht geschehen ist, kann die Bank einen Termin zu einer Zwangsversteigerung nennen und versuchen das Objekt an diesem Tag zu dem ermittelten Verkehrswert zu versteigern. </p><p></p><p>Die Bank und auch der Eigentümer können die Zuteilung verweigern, wenn sie der Meinung sind, dass der gebotene Preis zu niedrig ist. </p><p></p><p>Falls die Versteigerung zum ersten Termin keinen Erfolg aufweist, kann ein zweiter Termin ermittelt und falls bei diesem Termin auch kein Erfolg erzielt wird, dann gibt es einen dritten Termin bei dem die 30% und 50 % Grenze fallen. </p><p></p><p>D.h., das Objekt kann zu einem beliebigem Preis ersteigert werden. </p><p></p><p>Wenn die Bank und der Eigentümer Glück haben, finden sich im Saal des Gerichtes mehrere Interessenten die sich überbieten und einen guten Preis erzielen. </p><p></p><p>Falls dies nicht zustande kommt und der angebotene Preis weit unter der Vorstellung der Bank liegt, kann die Bank noch immer die Zuteilung verweigern und versucht dann wiederum das Objekt auf dem freien Markt zu verkaufen. </p><p></p><p>Angenommen, der Eigentümer Schuldet der Bank 500.000€ und das Objekt wird für einen Preis von 400.000€ versteigert oder verkauft, schuldet der Eigentümer der Bank noch weitere 50.000€ die er an die Bank <img src="/styles/default/xenforo/smilies-oc24/tongue.png" class="smilie" alt=":p" title="Stick Out Tongue :p" data-shortname=":p" />früher oder später zahlen muss. </p><p></p><p>Ich hoffe es hat gereicht.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="oscar, post: 1589, member: 19"] Hallo Cash, die Bank und auch der Eigentümer ziehen bei einer Zwangsversteigerung immer den Kürzeren. Daher versucht die Bank das Objekt vor der Versteigerung zu einem besseren Wert zu verkaufen. Aber während dieser Zeit lässt sie auch den Eigentümer die Wahl sein Objekt auf dem freien markt zu einem erzielbaren Preis zu verkaufen. Falls dies keinen Erfolg bringt dann stellt die Bank beim Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung ein. Die Bank nennt dann einen Zwangsverwalter und ernennt gleichzeitig einen Gutachter, der ein Gutachten über das Objekt erstellen muss. Selbst noch zu dieser Zeit kann sowohl die Bank und auch der Eigentümer das Objekt frei verkaufen oder sich auf eine interne Lösung einigen. Die Bank kann jederzeit den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückziehen. Falls dies nicht geschehen ist, kann die Bank einen Termin zu einer Zwangsversteigerung nennen und versuchen das Objekt an diesem Tag zu dem ermittelten Verkehrswert zu versteigern. Die Bank und auch der Eigentümer können die Zuteilung verweigern, wenn sie der Meinung sind, dass der gebotene Preis zu niedrig ist. Falls die Versteigerung zum ersten Termin keinen Erfolg aufweist, kann ein zweiter Termin ermittelt und falls bei diesem Termin auch kein Erfolg erzielt wird, dann gibt es einen dritten Termin bei dem die 30% und 50 % Grenze fallen. D.h., das Objekt kann zu einem beliebigem Preis ersteigert werden. Wenn die Bank und der Eigentümer Glück haben, finden sich im Saal des Gerichtes mehrere Interessenten die sich überbieten und einen guten Preis erzielen. Falls dies nicht zustande kommt und der angebotene Preis weit unter der Vorstellung der Bank liegt, kann die Bank noch immer die Zuteilung verweigern und versucht dann wiederum das Objekt auf dem freien Markt zu verkaufen. Angenommen, der Eigentümer Schuldet der Bank 500.000€ und das Objekt wird für einen Preis von 400.000€ versteigert oder verkauft, schuldet der Eigentümer der Bank noch weitere 50.000€ die er an die Bank :pfrüher oder später zahlen muss. Ich hoffe es hat gereicht. Gruß [/QUOTE]
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