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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38450"]</p><p>machen kannst du das, erst recht weil du ja schon gekündigt hast. </p><p></p><p>du bist aber erstmal greifbar für den vermieter bei schäden, sobald du die schlüssel übergibst. dem ist das egal, wer was gemacht hat. du trittst dann erstmal in vorleistung und hast die schäden zu beseitigen. als sicherheit, dass du das auch tust ist ja die kaution beim vermieter hinterlegt. was du letztlich vom schadenverursacher verlangst (sofern du nicht schuld bist an dem schaden), das ist dem vermieter egal.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38450"] machen kannst du das, erst recht weil du ja schon gekündigt hast. du bist aber erstmal greifbar für den vermieter bei schäden, sobald du die schlüssel übergibst. dem ist das egal, wer was gemacht hat. du trittst dann erstmal in vorleistung und hast die schäden zu beseitigen. als sicherheit, dass du das auch tust ist ja die kaution beim vermieter hinterlegt. was du letztlich vom schadenverursacher verlangst (sofern du nicht schuld bist an dem schaden), das ist dem vermieter egal. [/QUOTE]
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