Jagdhaftpflichtversicherung

Da Jäger unbegrenzt für die von ihnen verursachten Schäden haften und diese Jagdwaffen mit sich führen, muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese umfasst eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für zwei Hunde, zwei Frettchen und zwei Beizvögel.
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