100 €-Löhner -Anmelden?

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U

Unregistriert

Situation:
Frau X hat ein festes Angestelltenverhältniss (mit Arbeitsvertrag)
-Kann sie beliebig viele "Mini-Jobs" annehmen ohne diese anzumelden? (Steuerklärung fällt weg)
-Wenn Anmeldung erforderlich, wo muss dies angemeldet werden? Denn vom Amt ist Frau X nicht mehr abhängig! Ist zweite Lohnsteuerkarte nötig?
- Muss der "AG" den 100 €-Löhner bei der Knappschaft anmelden? Ich glaube ja! Wieviel Steuern zahlt AG für AN?

Danke für die Infos
 
U

Unregistriert

beliebig viele geht nicht. sie darf so viele machen, wie sie möchte, darf aber insgesamt nicht über die 400€ pro monat hinauskommen. darüber hinaus würde es sozialversicherungspflichtig werden. allerdings gibt es zwischen 401-800€ noch so ein ding, das nennt sich gleitzone. wie das aber funktioniert weiss ich nicht.
 
U

Unregistriert

danke! würde das dann mit LSt-Karte oder ohne sein?
wenn bereits eine Beschäftigung vorliegt kann der minijob doch auch ohne Karte gemacht werden, oder?
 
U

Unregistriert

Hi,

wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf Steuerkarte vorliegt, würde es sich bei einer nichtangemeldeten zusätzlichen 400€-Tätigkeit um das handeln, was landläufig als `Schwarzarbeit´ bezeichnet wird...
Ein solchern Sektor ist durchaus existent. Legal ist es jedoch nicht.
Offiziell sähe es so aus, daß der Zusatz-Job auf 2.Steuerkarte (Kl.6!) laufen müßte.
Das mit den Steuerkarten wird ja gerade seeehr, äh, umfassend abgeschafft, aber in der , äh, Zwischenzeit wird es wohl weiterhin Karten beim Rathaus geben???
Später wird das Persobüro des AG die Sache dann (wenn´s denn funktioniert) im "Staats-Intranet" flicken.
 
U

Unregistriert

muss man die zweite beschäftigung, auch wenn es NUR 100 € zuverdienst ist, dann auch auf 2. lohnsteuerkarte, sprich klasse 6 machen?? da bleibt doch nix, oder???
 
B

Broiler

Seit wann läuft ein 400€ Job auf Lohnsteuerklasse 6?

So ein Blödsinn.

Ein 400€ Job muss angemeldet werden, läuft aber nicht über die Lohnsteuerkarte. Es werden ja auch keinerlei Steuern und Sozialabgaben einbehalten.

Ist denn der erste Job hier eine normale Vollzeittätigkeit oder ebenfalls ein 400€ Job?
 
P

Pop Rocks

Es ist keine zweite Lohnsteuerkarte nötig, das vorweg.

Allerdings muss der Arbeitgeber einen Minijobber immer anmelden. Das tut aber nicht der Arbeitnehmer sondern der Arbeitgeber. Er bekommt auch auf den Deckel wenn er es nicht tut.

Und beliebig viele 400 Euro Jobs geht nicht, ab 401€ monatlich wird es lohnsteuerpflichtig, dann muss diese besagte Lohnsteuerklasse 6 gewählt werden.
 
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bei 100€job anmelden oder nicht

,

muss man jobs bis 100€ anmelden

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