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2. steuernummer für freiberufliche tätigkeit neben em rente
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 42029"]</p><p>"also freiberuflich geringfügig - 450 euro" - Derlei gibt es gar nicht. Entweder man ist freiberuflich tätig - dann meldet man das sofort beim Finanzamt an. Oder man hat eine geringfügige Beschäftigung, auch als Minijob oder 450-Euro-Job bekannt - dann ist man kein Freiberufler, sondern hat einen Arbeitgeber. Einen Minijob muß man nicht anmelden und auch nicht versteuern, denn da zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer und damit ist das erledigt.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 42029"] "also freiberuflich geringfügig - 450 euro" - Derlei gibt es gar nicht. Entweder man ist freiberuflich tätig - dann meldet man das sofort beim Finanzamt an. Oder man hat eine geringfügige Beschäftigung, auch als Minijob oder 450-Euro-Job bekannt - dann ist man kein Freiberufler, sondern hat einen Arbeitgeber. Einen Minijob muß man nicht anmelden und auch nicht versteuern, denn da zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer und damit ist das erledigt. [/QUOTE]
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