Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Sozialleistungen
Ab wann gibt es keine Prozesskostenhilfe mehr?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33467"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>die Riester-Rente dient der Altersabsicherung, also der angemessenen Lebensführung in diesem Biographie-Abschnitt. Sie stellt desweiteren eine ausgesprochene Reaktion auf die >Versorgungslücke< bei Personen Bj. etwa ab 1964(?) dar.</p><p>Sie wird somit NICHT als Vermögen angerechnet - übrigens auch nicht bei einem ALG2-Antrag; allerdings können sehr hohe Einlagen trotzdem abführungspflichtig sein - keine Probleme gibt es bei Einzahlungen von bis 2100,-/p.a. (Förderhöchstsatz).</p><p></p><p><a href="http://www.pkh-rechner.de/">Prozesskostenhilfe berechnen (PKH-Rechner)</a></p><p>Hier ist einer von vielen Rechnern im Internet zum Thema Prozesskostenhilfe - einfach persönliche Stats eingeben und kucken was rauskommt. </p><p>Tip: Solche Seiten sind immer dann koscher, wenn Sie keine persönlichen Daten eingeben müssen, bsp. Name, TelefonNr. oder Wohnadresse usw.! Eine Angabe des Geburtsjahres kann manchmal notwendig sein, wenn Regelungen sich auf generationale Aspekte beziehen. Ebenfalls kann u.U. die Angabe eines Bundeslandes erfoderlich sein - das ist auch unproblematisch, da auf dieser Aggregatebene ohne Weiteres keine Rückschlüsse auf bestimmte Einzelpersonen gezogen werden können...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33467"] Hallo, die Riester-Rente dient der Altersabsicherung, also der angemessenen Lebensführung in diesem Biographie-Abschnitt. Sie stellt desweiteren eine ausgesprochene Reaktion auf die >Versorgungslücke< bei Personen Bj. etwa ab 1964(?) dar. Sie wird somit NICHT als Vermögen angerechnet - übrigens auch nicht bei einem ALG2-Antrag; allerdings können sehr hohe Einlagen trotzdem abführungspflichtig sein - keine Probleme gibt es bei Einzahlungen von bis 2100,-/p.a. (Förderhöchstsatz). [url=http://www.pkh-rechner.de/]Prozesskostenhilfe berechnen (PKH-Rechner)[/url] Hier ist einer von vielen Rechnern im Internet zum Thema Prozesskostenhilfe - einfach persönliche Stats eingeben und kucken was rauskommt. Tip: Solche Seiten sind immer dann koscher, wenn Sie keine persönlichen Daten eingeben müssen, bsp. Name, TelefonNr. oder Wohnadresse usw.! Eine Angabe des Geburtsjahres kann manchmal notwendig sein, wenn Regelungen sich auf generationale Aspekte beziehen. Ebenfalls kann u.U. die Angabe eines Bundeslandes erfoderlich sein - das ist auch unproblematisch, da auf dieser Aggregatebene ohne Weiteres keine Rückschlüsse auf bestimmte Einzelpersonen gezogen werden können... [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Sozialleistungen
Ab wann gibt es keine Prozesskostenhilfe mehr?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top