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FlotterRene
Ich hab mal eine Frage ab wann denn eine Rechtschutzversicherung wirklich greift.
Man weiss ja, das eine Rechtschutzversicherung nur für Sachen einspringt, die nach Abschluss der Versicherung auftreten.
Wie aber ist das denn nun, wenn einem der Vermieter Schäden aufs Auge drücken möchte, die man gar nicht begangen hat? Zählt da der Zeitpunkt, an dem er einem die Sachen anlastet oder der Zeitpunkt an dem der Schaden aufgetreten ist? Die Rechtschutzversicherung wurde deutlich nach Abschluss des Mietvertrages abgeschlossen.
Man weiss ja, das eine Rechtschutzversicherung nur für Sachen einspringt, die nach Abschluss der Versicherung auftreten.
Wie aber ist das denn nun, wenn einem der Vermieter Schäden aufs Auge drücken möchte, die man gar nicht begangen hat? Zählt da der Zeitpunkt, an dem er einem die Sachen anlastet oder der Zeitpunkt an dem der Schaden aufgetreten ist? Die Rechtschutzversicherung wurde deutlich nach Abschluss des Mietvertrages abgeschlossen.