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Abgeldungssteuer auf Aktiengewinne für die Jahre 2011/2012 sparen
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38187"]</p><p>Ja,</p><p></p><p>und zwar gibt es im Steuerbereich die Mögl., Verluste mit Gewinnen zu verrechnen (->Verlustvortrag ab 2009).</p><p>Das könnte eines Tages für Sie relevant sein, da es gut sein kann, daß Sie sich irgendwann mal verzocken. Wenn das passiert, können Sie den Verlust vortragen und das andere Depot in dem Gültigkeitszeitraum (5Jahre möglich, muß jedes Jahr in der Steuererklärung neu beantragt werden) dann auflösen.</p><p>Das geht seither nur noch innerhalb von gleichen Assetklassen! Bei Aktien zudem: Die Einkünfte aus Dividenden und Zinsen dürfen nicht mehr mit dem "Kurs" verrechnet werden (während Fonds und noch ein paar (derivate) Dinge nun mit allen Kapialteinkünften verrechnet werden können, was einer Besserstellung gegenüber dem alten Recht in dem Bereich entspricht). </p><p>Erfahrungsgemäß fliegt jeder Anleger irgenwann mal -früher oder später- auf die Schnauze...</p><p></p><p>Außerdem wenn Sie mal heiraten wollen (falls!): Gemeinsam veranlagte Ehepaare können bisschen was hin und herschieben. Sie können dann also viel später jählich in guten Phasen immer mal wieder was verkaufen.</p><p>Wenn die Frau nicht arbeitet, kann sie 8004/p.a. "verdienen" ohne Steuern bezahlen zu müssen. Allerdings gibts im Bereich kluge Frauen immer weniger, die nicht arbeiten - insofern ist der Spielraum dann eingschränkt, weil der Freistellungsbetrag für Paare nur eben 1602,- umfasst...</p><p></p><p>Heute Nacht, da Sie das lesen, haben Sie sowiso keine Verkaufsgelegenheit mehr, da die Börsen bis zum 2.Jan nun geschlossen sind!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38187"] Ja, und zwar gibt es im Steuerbereich die Mögl., Verluste mit Gewinnen zu verrechnen (->Verlustvortrag ab 2009). Das könnte eines Tages für Sie relevant sein, da es gut sein kann, daß Sie sich irgendwann mal verzocken. Wenn das passiert, können Sie den Verlust vortragen und das andere Depot in dem Gültigkeitszeitraum (5Jahre möglich, muß jedes Jahr in der Steuererklärung neu beantragt werden) dann auflösen. Das geht seither nur noch innerhalb von gleichen Assetklassen! Bei Aktien zudem: Die Einkünfte aus Dividenden und Zinsen dürfen nicht mehr mit dem "Kurs" verrechnet werden (während Fonds und noch ein paar (derivate) Dinge nun mit allen Kapialteinkünften verrechnet werden können, was einer Besserstellung gegenüber dem alten Recht in dem Bereich entspricht). Erfahrungsgemäß fliegt jeder Anleger irgenwann mal -früher oder später- auf die Schnauze... Außerdem wenn Sie mal heiraten wollen (falls!): Gemeinsam veranlagte Ehepaare können bisschen was hin und herschieben. Sie können dann also viel später jählich in guten Phasen immer mal wieder was verkaufen. Wenn die Frau nicht arbeitet, kann sie 8004/p.a. "verdienen" ohne Steuern bezahlen zu müssen. Allerdings gibts im Bereich kluge Frauen immer weniger, die nicht arbeiten - insofern ist der Spielraum dann eingschränkt, weil der Freistellungsbetrag für Paare nur eben 1602,- umfasst... Heute Nacht, da Sie das lesen, haben Sie sowiso keine Verkaufsgelegenheit mehr, da die Börsen bis zum 2.Jan nun geschlossen sind! [/QUOTE]
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