Hallo Jordan86,
will mal versuchen, das mit einfachen Worten zu erklären.
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass dich die Gesellschaft im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen kann, die du noch ausüben könntest. Beispiel: Angenommen du wärst Schreiner. Aus irgendeinem Grund, sei es Unfall, oder Krankheit, wirst du nun berufsunfähig. Sagen wir du verlierst einen Arm (sorry, aber irgend ein Beispiel muss ich bringen). Mit dem Schreiner sein ist es jetzt wohl nicht mehr...
Aber du könntest ja vielleicht noch in einem Lager Schrauben zählen. Dann kann die Gesellschaft sagen "Ne, lieber Jordan, wir zahlen nicht, weil du ja noch Schrauben zählen kannst". Das versteht man unter abstrakter Verweisung.
Verzichtet eine Gesellschaft auf die abstrakte Verweisbarkeit, dann wird im Leistungsfall eben nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen.
Doch dieser Verzicht ist eigentlich mittlerweile Standard bei den BU-Versicherern.
Trotzdem aufpassen: Manche Gesellschaften verzichten zwar zunächst auf die abstrakte Verweisbarkeit, in der Nachprüfung dann aber wieder nicht. Außerdem gibt es auch noch den Punkt der konkreten Verweisbarkeit.
Ein so wichtiges Thema, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung bitte unbedingt mit deinem Versicherungsvertreter / Versicherungsmakler vor Ort besprechen und nicht online machen. Lieber ein paar Euro mehr investieren, dafür aber auch im Falle eines Falles Leistung beziehen...
Gruß
Thomas