S
Suzu
Hallo Leute,
ich hatte in miener letzten Steuererklärung die Kosten für mein Rechtschutz unter Kosten angegeben.
Diese Kosten wurden aber nicht gezählt da diese Rechtschutz nur für private Zwecke eingesetzt wurde.
Jetzt habe ich in 2012 vorgenommen einen Berufsrechtschutz zu beantragen.
Meine Frage:
Kann man Berufsrechtschutz vom Steuer absetzen oder nicht ?
Kann man eigentlich alle Anwaltskosten vom steur absetzen, wenn diese für den Beruflichen Situationen gesetzt wurde?
Oder kann man Anwatlskosten allgemein nicht absetzen ?
Ich habe im Internet noch folgenden Satz hier gelesen:
"Rechtsanwaltkosten können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein, wenn sie zwangsläufig entstanden sind"
Was meint man hier mit "zwangsläufig" ?
Kann mir das jemand vielleicht kurz erklären ?
Dankeschön
Suzu
ich hatte in miener letzten Steuererklärung die Kosten für mein Rechtschutz unter Kosten angegeben.
Diese Kosten wurden aber nicht gezählt da diese Rechtschutz nur für private Zwecke eingesetzt wurde.
Jetzt habe ich in 2012 vorgenommen einen Berufsrechtschutz zu beantragen.
Meine Frage:
Kann man Berufsrechtschutz vom Steuer absetzen oder nicht ?
Kann man eigentlich alle Anwaltskosten vom steur absetzen, wenn diese für den Beruflichen Situationen gesetzt wurde?
Oder kann man Anwatlskosten allgemein nicht absetzen ?
Ich habe im Internet noch folgenden Satz hier gelesen:
"Rechtsanwaltkosten können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein, wenn sie zwangsläufig entstanden sind"
Was meint man hier mit "zwangsläufig" ?
Kann mir das jemand vielleicht kurz erklären ?
Dankeschön
Suzu