Anwaltskosten steuerlich absetzen

Diskutiere Anwaltskosten steuerlich absetzen im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo Leute, ich hatte in miener letzten Steuererklärung die Kosten für mein Rechtschutz unter Kosten angegeben. Diese Kosten wurden aber...
S

Suzu

Hallo Leute,

ich hatte in miener letzten Steuererklärung die Kosten für mein Rechtschutz unter Kosten angegeben.

Diese Kosten wurden aber nicht gezählt da diese Rechtschutz nur für private Zwecke eingesetzt wurde.

Jetzt habe ich in 2012 vorgenommen einen Berufsrechtschutz zu beantragen.

Meine Frage:

Kann man Berufsrechtschutz vom Steuer absetzen oder nicht ?

Kann man eigentlich alle Anwaltskosten vom steur absetzen, wenn diese für den Beruflichen Situationen gesetzt wurde?

Oder kann man Anwatlskosten allgemein nicht absetzen ?

Ich habe im Internet noch folgenden Satz hier gelesen:

"Rechtsanwaltkosten können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein, wenn sie zwangsläufig entstanden sind"

Was meint man hier mit "zwangsläufig" ?

Kann mir das jemand vielleicht kurz erklären ?

Dankeschön

Suzu
 
hamasor

hamasor

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380
Hallo, lieber SUZU,

es liegt vieles im Ermessens des Beamten beim Finanzamt.

Grundsätzlich gilt, das man private Kosten, die nicht für die Ausübung der Tätigkeit entstanden sind, nicht vom Steuern absetzen kann. Das ist auch so richtig.

Angenommen aber du fährst zu Arbeit und wirst in einem Unfall verwickelt.

Dabei hast du als Fußgänger die rote Ampel überquert und einem Fahrzeug den Weg abgeschnitten.

Der Fahrer des Fahrzeuges musste wegscheren um dich nicht zu überfahren und hat eine Ampelanlage angefahren.

So, wer hat in dieser Situation die Schuld? Du natürlich.

Aber du weigerst dich die Schuld anzuerkennen.

Der Fahrer des Fahrzeuges verklagt dich.

Du musst einen Anwalt nehmen um die Klage abzuwehren.

Letztendlich kommt es zu keinem Gerichtsverfahren und eine vor-gerichtliche Einigung kommt zustande.

Du musst auch die Anwaltskosten zahlen.

Falls du kein Rechtsschutz hast, dann kannst die Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung ansetzen.

Es muss natürlich nachgewiesen werden, dass du dich tatsächlich auf dem kürzesten Weg vom Zu Hause aus zu der Arbeit unterwegs warst und nicht zwischen durch die Freundin um die Ecke besucht hast.

Solche und ähnliche Fälle gibt es im Leben und da kommt es wirklich darauf an, wie sich die Situation genau abgespielt hat.

Aber am besten den Steuerberater fragen.

Der kann dir immer die besten Ratschläge erteilen.

Schließlich macht er es ja auch tag täglich so etwas durch.

Gruß
 
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