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Anwaltswahl bei Prozesskostenhilfe?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 36673"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>soll ich Ihnen was flüstern?</p><p>->Sie gucken zu viel fern!</p><p></p><p>Also: In der BRD gibt´s klipp und klare Maßstäbe für die Anwaltsgebühren, da geht´s um den Streitwert und die %te, die davon dem Schlipsträger zustehen.</p><p>Das Gericht selbst verfährt in seiner Gebührenordnung übrigens recht ähnlich.</p><p>Einen guten Anwalt erkennen Sie daran, daß er Sie verbindlich informiert, was Ihre Sache kosten wird.</p><p>Selbst wenn er es auswendig weiß, wird er stets das offizielle Büchlein rausholen und nachlsene - um Sie zu beeindrucken... </p><p></p><p>Und noch eins: Wenn Sie den Prozess gewinnen, zahlt der Gegner Ihren Anwalt und das Gericht (gilt nicht im Arbeitsrecht in der 1. Instanz, dort gilt nämlich das 50:50-Prinzip. Stimmen Sie einem Vergleich zu, zahlt jeder seins und das Gericht gibt die Gebühren anteilig zurück, denn Sie haben es entlastet, idnem kein Urteilg efunden werden mußte.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 36673"] Hallo, soll ich Ihnen was flüstern? ->Sie gucken zu viel fern! Also: In der BRD gibt´s klipp und klare Maßstäbe für die Anwaltsgebühren, da geht´s um den Streitwert und die %te, die davon dem Schlipsträger zustehen. Das Gericht selbst verfährt in seiner Gebührenordnung übrigens recht ähnlich. Einen guten Anwalt erkennen Sie daran, daß er Sie verbindlich informiert, was Ihre Sache kosten wird. Selbst wenn er es auswendig weiß, wird er stets das offizielle Büchlein rausholen und nachlsene - um Sie zu beeindrucken... Und noch eins: Wenn Sie den Prozess gewinnen, zahlt der Gegner Ihren Anwalt und das Gericht (gilt nicht im Arbeitsrecht in der 1. Instanz, dort gilt nämlich das 50:50-Prinzip. Stimmen Sie einem Vergleich zu, zahlt jeder seins und das Gericht gibt die Gebühren anteilig zurück, denn Sie haben es entlastet, idnem kein Urteilg efunden werden mußte. [/QUOTE]
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