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Ab dem kommenden Jahr können Steuerzahler ihr häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen. Abgesegnet wurde das Jahressteuergesetz vom Bundesrat. So können Arbeitnehmer, die zu Hause ihr Arbeitszimmer haben wieder bis zu 1250€ steurlich geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Streichung des steuerlichen Vorteils für Arbeitszimmer Ende Juli für rechtswidrig erklärt.