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Finanzamt & Steuern
AT: Bis wann Einkommensteuerbescheid?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 36590"]</p><p>Die Einkommensteuererklärung muss in Österreich prinzipiell bis spätestens 30. April des Folgejahres abgegeben werden. Wird sie elektronisch über FinanzOnline eingereicht, so verlängert sich diese Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Wird die Erklärung von einem gesetzlichen Vertreter eingereicht, zum Beispiel einem Steuerberater, verlängern sich diese Fristen nochmals.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 36590"] Die Einkommensteuererklärung muss in Österreich prinzipiell bis spätestens 30. April des Folgejahres abgegeben werden. Wird sie elektronisch über FinanzOnline eingereicht, so verlängert sich diese Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Wird die Erklärung von einem gesetzlichen Vertreter eingereicht, zum Beispiel einem Steuerberater, verlängern sich diese Fristen nochmals. [/QUOTE]
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