G
Gast
Hallo, guten Abend.
Ich habe vor Jahren ein Grundstück vn meinem Großvater geerbt bekommen. Allerdings wohnt ich damals in Koblenz zu miete und es kam mir nicht in den Sinnen datauf zu bauen. Aber jetzt hat mich die Lust von den eigenen vie Wänden gepackt und habe geplant, auf diesem Grundstück in Puderbavh bei Neuwied ein freistehendes Haus zu bauen. Ich habe mit meiner Bank gesprochen und uch die Finanzierung in trockenen Tüchern.
Daraufhin habe ich einen Architekten beauftragt und dieser teilt mir, nach Rücksprache mit dem örtlichen Baumt, dass ich auf neinm Grundstück kein Haus bauen dürfe, weil das Grundstük nu zu Errichtung von Gewerblichen Flächen vorgesehen sei.
Ich bin vm Hocker gefallen, als ich dies hörte.
Ist das Rechtens, was das Bauamt behauptet?
Kann ich dagegen etwas unternehmen? Oder muss ich es so hinnehmen?
Bitte um Hilfe.
Danke
Gruß aus Koblenz
Ich habe vor Jahren ein Grundstück vn meinem Großvater geerbt bekommen. Allerdings wohnt ich damals in Koblenz zu miete und es kam mir nicht in den Sinnen datauf zu bauen. Aber jetzt hat mich die Lust von den eigenen vie Wänden gepackt und habe geplant, auf diesem Grundstück in Puderbavh bei Neuwied ein freistehendes Haus zu bauen. Ich habe mit meiner Bank gesprochen und uch die Finanzierung in trockenen Tüchern.
Daraufhin habe ich einen Architekten beauftragt und dieser teilt mir, nach Rücksprache mit dem örtlichen Baumt, dass ich auf neinm Grundstück kein Haus bauen dürfe, weil das Grundstük nu zu Errichtung von Gewerblichen Flächen vorgesehen sei.
Ich bin vm Hocker gefallen, als ich dies hörte.
Ist das Rechtens, was das Bauamt behauptet?
Kann ich dagegen etwas unternehmen? Oder muss ich es so hinnehmen?
Bitte um Hilfe.
Danke
Gruß aus Koblenz