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Unregistriert
Hallo,
ich verzweifle langsam. Ich kann zu meinem Anliegen nichts finden.
Meine Hausbank (Volksbank BB) hat mir mitgeteilt, dass Sie von der SCHUFA Wiesbaden, das zu meiner Person ein negatives Merkmal vorliegt und dies für die Bank ein erhöhtes Risiko ist und Sie mir kündigen könnte. Doch Sie schlägt mir vor das Sie hierfür bis zur erledigung 15,-€ monatlich in Rechnung stellt bis dies erledigt ist.
Ich habe 2005 eine Privatinsolvenz durchgeführt und dies der Bank auch mitgeteilt (ich habe von anfang an mit offenen Karten gespielt), daraufhin haben Sie mein Dispo über 250,-€ im Mai 2009 auf null gesetzt. (4 Jahre später ???) Jetzt wo es dem ende zugeht (Insolvenzende 03/2012) kommen Sie mit diesem Schreiben. Sie schreiben auch das ich keine Überziehungen erhalten werde. (ich habe noch nie Überzogen)
Meine Frage: DARF DIE BANK 15,-€ monatlich für diesen Überwachungsaufwand überhaupt berechnen und greift das Urteil vom 18.05.1999 und 19.10.1999:
Die Bank darf für eine Kontopfändung und deren monatliche Überprüfung kein Geld verlangen, da sie gesetzlich verpflichtet ist, die Pfändung zu bearbeiten. Auch Kosten einer Vorpfändung oder eines Zahlungsverbots müssen betroffene Kunden nicht zahlen (Urteile vom 18.05.1999 - XI ZR 219/98 und vom 19.10.1999 - XI ZR 8/99).
ich verzweifle langsam. Ich kann zu meinem Anliegen nichts finden.
Meine Hausbank (Volksbank BB) hat mir mitgeteilt, dass Sie von der SCHUFA Wiesbaden, das zu meiner Person ein negatives Merkmal vorliegt und dies für die Bank ein erhöhtes Risiko ist und Sie mir kündigen könnte. Doch Sie schlägt mir vor das Sie hierfür bis zur erledigung 15,-€ monatlich in Rechnung stellt bis dies erledigt ist.
Ich habe 2005 eine Privatinsolvenz durchgeführt und dies der Bank auch mitgeteilt (ich habe von anfang an mit offenen Karten gespielt), daraufhin haben Sie mein Dispo über 250,-€ im Mai 2009 auf null gesetzt. (4 Jahre später ???) Jetzt wo es dem ende zugeht (Insolvenzende 03/2012) kommen Sie mit diesem Schreiben. Sie schreiben auch das ich keine Überziehungen erhalten werde. (ich habe noch nie Überzogen)
Meine Frage: DARF DIE BANK 15,-€ monatlich für diesen Überwachungsaufwand überhaupt berechnen und greift das Urteil vom 18.05.1999 und 19.10.1999:
Die Bank darf für eine Kontopfändung und deren monatliche Überprüfung kein Geld verlangen, da sie gesetzlich verpflichtet ist, die Pfändung zu bearbeiten. Auch Kosten einer Vorpfändung oder eines Zahlungsverbots müssen betroffene Kunden nicht zahlen (Urteile vom 18.05.1999 - XI ZR 219/98 und vom 19.10.1999 - XI ZR 8/99).