aushilfsjob in ferienzeit, wieviel darf man verdienen ?

Diskutiere aushilfsjob in ferienzeit, wieviel darf man verdienen ? im Arbeit & Arbeitgeber Forum im Bereich Weitere Finanzforen; hallo, würde gern in den nächsten grossen ferien einen aushilfsjob machen um geld für den führerschein zusammen zu bekommen. nur weiss ich...
J

jensomat

hallo,

würde gern in den nächsten grossen ferien einen aushilfsjob machen um geld für den führerschein zusammen zu bekommen. nur weiss ich leider nicht wieiviel ich in der zeit verdienen darf. gibt es da eine regelung wie das für schüler ist ? bin über jeden hinweis dankbar.

viele grüsse

jens
 
U

Unregistriert

Soviel Sie wollen. Falls die Frage lauten sollten, wieviel Sie steuerfrei verdienen dürfen: Ab etwa 900 Euro Bruttolohn pro Monat zahlt man in der Steuerklasse 1 Steuern. Da Sie aber vermutlich den Grundfreibetrag von etwa 8000 Euro/Jahr nicht überschreiten werden, kriegen Sie 2013 gezahlte Steuern 2014 per Steuererklärung zurück.
 
U

Unregistriert

Hallo,

Ferienjob bei:

unter 13: Kategroisch verboten - Kinderarbeit steht in der BRD unter Strafe!

13-14Jahre: Nur 2 Stunden täglich Wauwau Gassi gehen oder Babysitting oder Zeitung austragen oder Gartenarbeit usw.!

15-17Jahre:
->20 Tage im Jahr, also rund 1 Monat am Stück, max. 8 Stunden täglich/ 40Stunden Woche, keine Schwer-, Akkord-, Nacht-, oder Wochenendarbeit!

Dies regelt der Jungenschutz, gleich was man davon hält/ beim Dienst in Krankenhäusern läßt sich ein Gutteil der Einschränkungen für 15-17 übrigens kappen, in der Inudustrie kann man aber mehr verdienen...

ab 18:
->50Tage im Jahr, aber bei am Stück nicht länger als 2 Monate durchgehend, also rund 40Arbeitstage dann.

Bei Verteilung der Arbeitszeit im Jahr findet in der sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung(...) die Aufaddierung statt.

So,
wird das eingehalten (Minderjährige müssen es; ab 18 könnte man jedoch theoretisch mehr arbeiten...), besteht KEINE Sozialversicherungspflicht, sofern(!) der Schüler bei der KV in der Familienversicherung mitversichert ist. Für Studenten gilt das gleiche + hier gibt es alternativ die Mögl. sich für rund 50€ pauschal pro Monat in der Studi-KV zu versichern (alle GKV´s gleichermaßen möglich)/ Studenten über 25 MÜSSEN das sogar so machen.

Verdienst: In der BRD gibt es keine Verdiensgrenze, fragt die Aldi-Brüder oder Winterkorn von VW!
Aber ich nehme an, daß Du wegen der lieben Steuer fragst!
Also: 8004,- /p.a. (das heißt per annum und bedeutet soviel wie >jährlich<) sind nach der gültigen Steuertabelle frei. D.h. eine Steuerabführung findet auch vorher statt, aber über die Steuererklärung holt man sich das zurück - die Amtsdamen sehen: "Aha, weniger als gleich 8004,-: Der Männe kriegt 100% zurück..."
Kann der oder die Jugendliche eine von der Gemeinde ausgestelle Steuerkarte vorweisen, ist es dem Arbeitgeber sogar gestattet bei einem Höchstlohn von früher 896,-€/monatlich (beim Ferienjob!) gar keine Steuer erst abzuführen; aber ich glaube der Betrag ist inzwischen auch angepasst worden(?).
->2013 soll endlich die elektronische Steuererfassung voll greifen, dann (wenn das wirklich so kommt...), brauchst Du keine Pappe mehr, sondern dann macht das Lohnbüro da ein paar Klicks im Internet und Du erhälst vom Amt eine Brief mit deiner lebenslang gültigen Identifikationsnummer - diesen bitte gut aufbewahren!/ eine Steuernummer bekommst Du glaube ich(?) erst nach dem ersten Mal, also diese Feld in den Steuerformularen einfach frei lassen (wenn kein Brief mit Steuernummer kommt!).
Bei der Steuer kann man außerdem ein paar Minderungen geltend machen, z.B. 1000€ Arbeitnehmerpauschbetrag, 60€ Kontoführungspauschale, Pendlerpauschale, außerdem ergeht der Steuerbescheid in Hinsicht auf den Soli vorläufig, d.h. man kann später da noch einen Haufen Sore rauskriegen, sollte der Bundesgerichtshof hier den Klägern doch noch Recht geben - dies betrifft natürlich vor allem die alten Hasen, denn der Soli steht bei dem Prozess glaube ich seit 2003 oder so in Frage, d.h. die Vollzeitarbeitnehmer seit damals können da noch viel zurückbekommen...
Insgesamt kann also gesagt werden, daß man sich locker 9000€/p.a. steuerfrei machen kann - mit der Steuererklärung...
Riester: Wer 4% vom Vorjahresbrutto (laut Endergebnis vom Steuerbescheid) in Riester anlegt, bekommt 154€ Zulage; Alle ohne Vorjahresbrutto, z.B. auch Hausfrauen(...) müssen den Sockelbetrag von 60€/p.a., also 5 Steine im Monat einzahlen. Zusätzlich bekommt man für Einzahlungen bis 2100,-/p.a. (minus Zulage; bei Singles also 1946,-) die Steuerlast ebenfalls gedrückt. D.h. so Jemand kann dann etwa 11.000€ im Jahr steuerfrei deichseln. Die andere Frage ist freilich, wer mit so einem Verdienst 2000€ zurücklegen kann...
Jugendliche bis 25: Kassieren bei Abschluß eines Reistervertrages zusätzlich eine einmalige Rookyprämie von 200€! D.h. der förderfähige Betrag sinkt im ersten Jahr dann auf 1746,-...
Sozialversicherung: Riesterförderung ist an die SV geknüpft, also fällt das beim Ferienjon flach.
Wäre aber ein großes Thema bei der Ausbildung! Ausbildung: SV-pflicht...
Studenten: Die mehr als 50Tage arbeiten, müssen auch RV zahlen, also die sind dann somit auch förderfähig.
Für über 18Jährige, vor allem Studenten und Hausfrauen sind ferner die sog. Midijobs mit einem Einkommen von ab 2013 450-850€/monatlich interessant - auf solche Einkommen gibt es eine SV-Rabattierung, man zahlt also weniger, ist aber formal riesterförderberechtigt/ Ehefrauen können das bei einem Huckepackvertrag auch über den arbeitenden Mann erreichen/ neu sind die 60€ Socklebetrag und alleinerziehende Mütter müssen Kindererziehungzeiten GLEICH an die RV-Kasse melden, sonst kann es nämlich sehr gut sein, daß die Zulage wieder rausgebucht wird, die sind ziemlich unerbittlich geworden...

So, daß war jetzt ein bisschen mehr, als Du gefragt hast, aber Deinen Thread lesen ja auch noch andere Interessierte in dem Dunstkreis. So daß ich etwas mehr Info unterbringen konnte. Ein paar Sachen können ja später bei Dir auch noch relevant werden...
 
U

Unregistriert

Ach so:

Azubis können natürlich auch Ihre Ausbildungskosten absetzen! Ich glaube da gehen dann nochmal so 6000€(?)/p.a. weg - als Werbungskosten.
Studenten: Da ist einer Klage bereits stattgegeben worden: Studenten können ihre Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen! Das gilt auch für Piloten - Fliegerausbildung gilt als "akademisch" und daher geht das dort auch. Wenn diese Flugkadetten da allerdings mit ihren 50-75Tsd.€ Verlustvortrag für die nächten Arbeitsjahre(...) ankommen, wird dem Rollstuhlfahrer aus Baden/Berlin sehr leicht schwindelig und deshalb hat Der das Gesetz so umformulieren lassen, daß das Urteil nemme greift! Inzwischen ist also die geänderte Gesetzeslage verklagt worden, so daß alle Studenten, die sonst die Studikosten jetzt nur als Sonderausgaben geltend machen können, aufgerufen sind, das trotzdem als Werbungskosten einzutragen - mit Werbungskosten holt man viel mehr raus, als mit Sonderausgabenabzug...
Wenn dem dann nicht stattgegeben wird, wiedersprecht Ihr einfach binnen 1 Monat dem Steuerbescheid schriftlich unter Hinweis auf AZ VIII R 49/11 sowie AZ VI R 8/12. Bis das entschieden ist, ruht dann euer Verfahren und ihr bekommt das später gutgeschrieben, wenn der Prozess durch ist und das Urteil positiv "für uns".
 
J

jensomat

ok also darf ich in den ferien 20 tage arbeiten wollte eh nur 4 wochen machen damit ich noch 2 wochen ferien hab, passt ja dann

wo krieg ich denn so eine lohnsteuerkarte überhaupt her ?
 
U

Unregistriert

Und ja, eine Steuererklärung muß auch ein Minderjähriger machen, wenn er zuviel gezahlte Steuern erstattet haben will. In 20 Tagen werden ja wohl mehr als 900 Euro rumkommen, also werden Steuern abgezogen. Deshalb ist 2014 eine Steuererklärung fällig, wenn Du das Geld nicht verschenken willst. Gegen einen Jahresbeitrag (z. B. 32 Euro beim VLH) macht das aber auch der Lohnsteuerhilfeverein.
 
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Wieviel dürfen 18Jährige Schüler in den Ferien verdienen

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wieviel darf man verdienen im verein

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