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aushilfsjob in ferienzeit, wieviel darf man verdienen ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38169"]</p><p>Ach so:</p><p></p><p>Azubis können natürlich auch Ihre Ausbildungskosten absetzen! Ich glaube da gehen dann nochmal so 6000€(?)/p.a. weg - als Werbungskosten. </p><p>Studenten: Da ist einer Klage bereits stattgegeben worden: Studenten können ihre Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen! Das gilt auch für Piloten - Fliegerausbildung gilt als "akademisch" und daher geht das dort auch. Wenn diese Flugkadetten da allerdings mit ihren 50-75Tsd.€ Verlustvortrag für die nächten Arbeitsjahre(...) ankommen, wird dem Rollstuhlfahrer aus Baden/Berlin sehr leicht schwindelig und deshalb hat Der das Gesetz so umformulieren lassen, daß das Urteil nemme greift! Inzwischen ist also die geänderte Gesetzeslage verklagt worden, so daß alle Studenten, die sonst die Studikosten jetzt nur als Sonderausgaben geltend machen können, aufgerufen sind, das trotzdem als Werbungskosten einzutragen - mit Werbungskosten holt man viel mehr raus, als mit Sonderausgabenabzug...</p><p>Wenn dem dann nicht stattgegeben wird, wiedersprecht Ihr einfach binnen 1 Monat dem Steuerbescheid schriftlich unter Hinweis auf AZ VIII R 49/11 sowie AZ VI R 8/12. Bis das entschieden ist, ruht dann euer Verfahren und ihr bekommt das später gutgeschrieben, wenn der Prozess durch ist und das Urteil positiv "für uns".</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38169"] Ach so: Azubis können natürlich auch Ihre Ausbildungskosten absetzen! Ich glaube da gehen dann nochmal so 6000€(?)/p.a. weg - als Werbungskosten. Studenten: Da ist einer Klage bereits stattgegeben worden: Studenten können ihre Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen! Das gilt auch für Piloten - Fliegerausbildung gilt als "akademisch" und daher geht das dort auch. Wenn diese Flugkadetten da allerdings mit ihren 50-75Tsd.€ Verlustvortrag für die nächten Arbeitsjahre(...) ankommen, wird dem Rollstuhlfahrer aus Baden/Berlin sehr leicht schwindelig und deshalb hat Der das Gesetz so umformulieren lassen, daß das Urteil nemme greift! Inzwischen ist also die geänderte Gesetzeslage verklagt worden, so daß alle Studenten, die sonst die Studikosten jetzt nur als Sonderausgaben geltend machen können, aufgerufen sind, das trotzdem als Werbungskosten einzutragen - mit Werbungskosten holt man viel mehr raus, als mit Sonderausgabenabzug... Wenn dem dann nicht stattgegeben wird, wiedersprecht Ihr einfach binnen 1 Monat dem Steuerbescheid schriftlich unter Hinweis auf AZ VIII R 49/11 sowie AZ VI R 8/12. Bis das entschieden ist, ruht dann euer Verfahren und ihr bekommt das später gutgeschrieben, wenn der Prozess durch ist und das Urteil positiv "für uns". [/QUOTE]
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