Bankgeheimnis der Schweiz!

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marco

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Hi,

Hier das Bankgeheimnis der Schweiz: Angesicht der durchgesickerten Steuersünder CD's ist sie ein wenig brüchig

Bankgeheimnis / Bankkundengeheimnis

Das Schweizer Bankgeheimnis / Bankkundengeheimnis ist seit 1934 fest im Zivilgesetzbuch des Landes gesetzlich verankert und spiegelt eine alte Tradition des Persönlichkeitsschutzes und der Diskretion im schweizerischen Bankgeschäft wider. Es schützt die Informationen der Bankkunden vor dem Zugriff durch Private und Behörden.

Das Bankgeheimnis gilt jedoch nicht unbeschränkt. Grundlage ist der im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankerte Schutz des Persönlichkeitsrechts.

Es kann auf Anordnung einer richterlichen Behörde auch gegen den Willen des Kunden aufgehoben werden, wenn ein Verdacht auf kriminelle Aktivitäten besteht (Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, Steuerbetrug etc.)

Bei Steuerhinterziehung wird es hingegen nicht aufgehoben.

Die Diskretionspflicht leitet sich auch aus der vertraglichen Bindung zwischen der Bank und ihrem Kunden ab.

Die Verletzung des Bankgeheimnisses durch einen Bankier / Bankangestellten ist ein Offizialdelikt und hat schwere Sanktionen zur Folge (Artikel 47 des Bankengesetzes).

Das Schweizer Bankgeheimnis verbietet den Schweizer Banken, die Existenz Ihres Kontos ohne Ihre Einwilligung preiszugeben oder Angaben dazu offen zu legen.

Was wird vom Bankgeheimnis umfasst?
Das Bankgeheimnis gilt für all Ihre geschäftlichen Beziehungen zur Bank.
Es verjährt nicht.

Das Bankgeheimnis schützt alle Kontakte in Zusammenhang mit der Eröffnung eines Kontos, selbst wenn das Konto nie wirklich eröffnet wird.

Auch wenn Ihr Konto aufgehoben ist, bleibt das Bankgeheimnis gültig.
Ihm unterstehen alle Personen, die für die Bank arbeiten oder mit ihr zusammenarbeiten.

Welche Folgen hat die Verletzung des Bankgeheimnisses für den Bankier?
Für eine Verletzung des Bankgeheimnisses kann der Bankier zu einer Gefängnisstrafe, zur Entrichtung eines Bußgelds und zu Schadenersatzzahlungen verurteilt werden.

Wo liegen die Grenzen des Bankgeheimnisses?
Die Gründe für eine Aufhebung des Bankgeheimnisses sind gesetzlich streng geregelt. Diese sind:
Straftaten wie Drogenhandel oder Waffenschmuggel.

Das Bankgeheimnis bildet also kein Hindernis für die Bekämpfung schwerer Kriminalität.

Die Mehrzahl der Fälle, in denen das Bankgeheimnis gelüftet wird, fällt in diese Kategorie.
Privatangelegenheiten wie Erbschaften und Scheidungen: In der Praxis wird das Bankgeheimnis in derartigen Fällen nur selten gelüftet.

Warum gibt es das Schweizer Bankgeheimnis?
Das schweizerische Volk hat eine liberale Auffassung vom Staat und legt großen Wert auf die Wahrung der Privatsphäre.

*
Gruß
 
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