Bausparvertrag ist nun zuteilungsreif - muss ein Bauspardarlehen genommen werden?

Diskutiere Bausparvertrag ist nun zuteilungsreif - muss ein Bauspardarlehen genommen werden? im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Guten Tag, eine Frage hab ich wegen einem Bausparvertrag. Habe vor 8 Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen, der aber eher klein bespart...
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Frau M aus H

Guten Tag, eine Frage hab ich wegen einem Bausparvertrag.

Habe vor 8 Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen, der aber eher klein bespart wurde, also nur 200€ im Monat. Jetzt sind also schon mindestens 19200€ da drin. Muss ich den denn nun nachdem er zuteilungsreif ist auch als Darlehen nehmen für einen Immokauf oder kann ich mir das Geld auch so auszahlen lassen? Ist für euch sicher Alltag, nur Frau hat manchmal etwas Probleme mit den finanziellen Sachen :)
 
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adalbert64

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Hallo, du kannst damit machen was du willst um es mal so zu sagen. Du kannst das Geld auch weiterhin anlegen, aber ich würde dir raten, dass am besten mit einem Fachmann zu besprechen.
 
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Frau M aus H

Danke für deine Antwort. Also weiter anlegen wollte ich das Geld auf jeden Fall. Und nachdem ich nun auch weiss dass ich es behalten darf kann ich es nun auch weiter anlegen :)
 
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FairSicherer

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Beim Bausparer würden sie jetzt nur dad doppelte als Darlehen bekommen. Sollten sie wirklich damit mal bauen wollen gibt es Anlageformen wo sie das 10fache als Darlehen bekämen. Ansonsten natürlich auch gute Geldanlageformen. mit freundlichen Grüßen FairSicherer
 
A

Antworter

Für eine präzise Antwort sollten der Tarif bzw. die Tarifbedingungen bekannt sein.

Wenn der Bausparvertrag acht Jahre alt ist, kann dieser gekündigt und das vorhandene Guthaben frei genutzt werden.

Oftmals haben diese Alttarife eine attraktive Guthabenverzinsung, so dass es sich gerade bei der derzeitigen Zinslage lohnen kann, diesen Vertrag zu behalten und weiterhin zum Sparen zu nutzen. Das Bauspardarlehen muss nicht in Anspruch genommen werden.

Ein Bauspardarlehen ist immer zweckgebunden.
 
F

Frau M aus H

Also jetzt versteh ich es nicht mehr. Heisst das nun, dass ich mein Geld nur dann bekomme wenn ich damit etwas mit Immobilien mache? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Ich möchte einfach nur an mein Geld ran, da er jetzt zuteilungsreif ist. Ich möchte den Bausparvertrag auch nicht mehr fortsetzen.
 
A

Antworter

Bitte richtig lesen!

Natürlich können Sie das Guthaben, sofern der Vertrag außerhalb der Bindungsfrist ist (7 Jahre alt) abrufen und damit machen was Sie möchten.

Da Sie geschrieben haben, dass Sie das Geld "weiter anlegen möchten", sollte zumindest ein Vergleich gemacht werden, was günstiger ist:

a) bei der Bausparkasse, sofern möglich, weiter dazu zu sparen

oder

b) eine neue Anlage zu suchen.




Zweckgebunden ist nur das Darlehen! Falls ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird, muss dies entsprechend verwendet werden, z.B. zum Bauen, Kaufen, Modernisieren.


Ist doch im Grunde ganz eifach.
 
U

Unregistriert

Hallo,

das implizite Problem besteht darin, daß auf der Grundlage der gegenwärtigen Marktstruktur die Frage aufgeworfen wird: Was soll man denn tun mit dem lieben Moos?!

Zum Vgl.:
-TG derzeit 2,45% (freibleibend)
-FG/Sparbrief 5Jahre und länger ca. 3,irgendwas%
soviel also zu den "kostenlosen" einfachen Sachen...

-auf Gewinne aus Aktien, Anleihen, Fonds, Privatkrediten usw. zahlen Sie 25% Abgeltungsteuer+Soli+Reli.
-Ihr Betrag wäre grundsätzlich technisch geeignet für eine geschlossene Beteiligung. Nur enthält Die immer das sog. unternehmerische Risiko; Totalverlust nie restlos auszuschließen; man braucht auch sonst Ahnung von der Materie (z.B. ist darauf zu achten, daß die Rechtsform immer auf GmbH(&Co KG) lautet. Schiffsfonds wären steuerlich interessant, aber dort ist das Angebot marktbedingt auch völlig zusammengebrochen und wenn man z.B. den Schiffsraum im Containersegment dem aktuellen Warenaufkommen gegenüberstellt, dann weiß man auch, warum auf dem Zweitmarkt 5bis10-jährige Schiffsfondseinlagen für 1/4 des Nominalwertes angeboten werden (diese Eimer sind unterbeschäftigt und auf Fondsebene laufen Restrukturierungsmaßnahmen, heißt Geld nachschießen und abwarten, was weiter passiert...).
-steuerlich optimal wäre auch physisches Gold (also in Münzen-, Platten- und Barrenform), aber da gibt es den Verwahrungsbedarf. Außerdem gibt es Leute, die sagen: Schielen auf den Goldkurs sei von der Grundauffassung her eine hoch spekulative Angelegenheit, weil Gold nie Mehrwert generiert. Zusätzlich impliziert der Golderwerb stets, auch online, gewisse Kaufspesen.
-Für den Immoerwerb in jeglicher Form haben Sie einen zu niedrigen Level, d.h. außer Sie kaufen in Ungarn usw. ...

Falls Ihr BSV eine VL-Sache war, sind Sie noch weiter eingeschränkt.
Also von daher: Sie können das Guthaben nun zur Auszahlung veranlassen, müßen dann aber wissen, was Sie tun wollen!
Das Argument war nur, daß manche altvorderen Verträge gute Zinserträge lieferten, das kommt aber auf den Einzelfall an...

Vorsicht vor der Tagespost: 8% auf Windräder ist eine Sache, bei der es im Grunde um sog. >Genußscheine< geht. Dies stellt eine Rechtsform dar, die es nur in D. und Ö. gibt und die dem Anleger KEINERLEI Mitspracherecht einräumt! Ich will dem Unternehmen nichts Abträgliches andichten (obwohl die auch hübsch verschachtelt sind...), aber ich sage mal, die Wahl dieses Modus´ dort war sicher nicht von Außen erzwungen, ganz genau so wie man Sie an diesem Platz hier nie zwingen kann, irgendeinen Kreditvertrag zu vereinbaren - also die Darlehensaufnahme bei einem BSV ist immer(!) rein optional...
 
Sarina

Sarina

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Ich kann dir nur mal einen Blick in die Infos von https://meine-renditeimmobilie.de/ empfehlen. Ich wollte in eine Immobilie als Renditeobjekt investieren, hatte aber nicht die leiseste Ahnung, wie ich das am besten mache und sicher sein kann, dass ich die dann auch vermietet kriege, wenn ich nicht allzu viel Geld reinstecken kann. Die Seite wurde mir empfohlen und ich bin so dermaßen froh drüber, denn so konnte ich beides direkt unter einen Hut bringen.
 
Thema:

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