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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 32325"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>das kommt auf die Auslastung an!</p><p>Rechnen Sie im normalen Betrieb mit 4-5Wochen.</p><p>In sehr dringenden Fällen kann veranlaßt werden, daß Ihr Fall vorgezogen wird.</p><p>Warum dauert das so lange? </p><p>-> Die Behörden sind ultimativ damit beschäftigt, Leistungsbetrüger aufzuspüren...</p><p>Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Sozialrecht jedoch der Umkehrschluß: Es müssen sich Beweise dafür einfinden, daß Sie vielleicht doch arm sind!</p><p>Das weitere ist die Identifizierung von Ihnen nahestehenden Personen, auf die man die Last abwälzen könnte. Bsp.weise stehen im Harz4 nicht nur Eheleute füreinenader ein, sondern alle Mitglieder einer sog. Bedarfsgemeinschaft (das Einkommen wird so lange angerechnet, bis alle Mitglieder nur noch über ein Auskommen in Höhe der Harz4-Sätze verfügen...).</p><p>Zudem könnten Sie ja Geld versteckt haben, z.B. iauch n einer LV usw. </p><p>Zum Zwecke derartiger Recherchen greift die ARGE auf sämtliche Daten zurück, die irgendwo über Sie gespeichert sind (z.B. in Bankangelegenheiten beim Finanzamt, über Einsichtnahme in Ihre Kontoauszüge (dürfen Sie gleich mitbringen zur Antragsabgabe) oder bei Auskunfteien). Desweiteren genießt die ARGE das Recht sämtliche Daten von Ihnen bei allenmöglichen Behörden und Ämtern und in sonstigen Registern zu überprüfen. Die wissen also dann auch, was für einen Wagen Sie fahren (KFZ dürfen besessen werden, aber diese müssen im Wert "angemessen" sein)...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 32325"] Hallo, das kommt auf die Auslastung an! Rechnen Sie im normalen Betrieb mit 4-5Wochen. In sehr dringenden Fällen kann veranlaßt werden, daß Ihr Fall vorgezogen wird. Warum dauert das so lange? -> Die Behörden sind ultimativ damit beschäftigt, Leistungsbetrüger aufzuspüren... Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Sozialrecht jedoch der Umkehrschluß: Es müssen sich Beweise dafür einfinden, daß Sie vielleicht doch arm sind! Das weitere ist die Identifizierung von Ihnen nahestehenden Personen, auf die man die Last abwälzen könnte. Bsp.weise stehen im Harz4 nicht nur Eheleute füreinenader ein, sondern alle Mitglieder einer sog. Bedarfsgemeinschaft (das Einkommen wird so lange angerechnet, bis alle Mitglieder nur noch über ein Auskommen in Höhe der Harz4-Sätze verfügen...). Zudem könnten Sie ja Geld versteckt haben, z.B. iauch n einer LV usw. Zum Zwecke derartiger Recherchen greift die ARGE auf sämtliche Daten zurück, die irgendwo über Sie gespeichert sind (z.B. in Bankangelegenheiten beim Finanzamt, über Einsichtnahme in Ihre Kontoauszüge (dürfen Sie gleich mitbringen zur Antragsabgabe) oder bei Auskunfteien). Desweiteren genießt die ARGE das Recht sämtliche Daten von Ihnen bei allenmöglichen Behörden und Ämtern und in sonstigen Registern zu überprüfen. Die wissen also dann auch, was für einen Wagen Sie fahren (KFZ dürfen besessen werden, aber diese müssen im Wert "angemessen" sein)... [/QUOTE]
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