K
Kobalti
Hallo,
wie genau sind denn die Bedingungen für einen Gewährleistungsanspruch?
Folgender fiktiver Fall.
A kauft sich einen Neuwagen. Nach 18 Monaten geht das Getriebe kaputt. A hat aber die 1. Durchsicht nicht machen lassen. Hersteller verweigert die Garantie wegen der Inspektion, die nicht gemacht wurde, und will auch von der Gewährleistung nichts wissen. Wer ist nun im Recht?
wie genau sind denn die Bedingungen für einen Gewährleistungsanspruch?
Folgender fiktiver Fall.
A kauft sich einen Neuwagen. Nach 18 Monaten geht das Getriebe kaputt. A hat aber die 1. Durchsicht nicht machen lassen. Hersteller verweigert die Garantie wegen der Inspektion, die nicht gemacht wurde, und will auch von der Gewährleistung nichts wissen. Wer ist nun im Recht?