Beitragsurlaub bei rentenversicherung

Diskutiere Beitragsurlaub bei rentenversicherung im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Hallo Zusammen, mein jüngerer Brüder hat 2004 eine fontgebundeneRentenversicherung abgeschlossen. Seit dem hat der hier jeden Monat was...
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Neo

Hallo Zusammen,

mein jüngerer Brüder hat 2004 eine fontgebundeneRentenversicherung abgeschlossen.

Seit dem hat der hier jeden Monat was eingezazhlt und sich was schonmal eingespart. Er ist Feiberufler und verdient normalerweise sehr gut.

Doch wegen der letzten Wirtschaftskriese hat der auch große Probleme gehabt und ist jetzt etwas knapp an Kasse.

Er muss leider erstmal in allen Ecken und Kanten sparen und auch diese Rentenversicherung möchte er erstmal auf Frost setzen.
Natürlich bis die Situation sich halt verbessert.

Noch möchte er diee Versicherung nicht kündigen. r könnte also schonmal das eingesparte Geld auch auszahlen lassen aber möchte dies halt nicht tun.

Daher bleibt halt die Frage offen..

Kann man fontgebundene Rentenversicherungen auf Eis legen und später wieder einführen lassen ?

Oder muss man diese Versicvheurng nun kündigen ?

Danke schonmal für die Hilfe!

Neo
 
rudi

rudi

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245
Hallo, Neo

dein Bruder ist nicht der Einzige, der finanziellen Schwierigkeiten bekommt.

Das ist auch ein allzu menschliches Problem.

Allgemeine Probleme werden auch immer von Versicherungsgesellschaften berücksichtigt und in die Verträge vorsorglich eingebaut.

Man teilt dies nicht von Anfang dem Versicherten mit aber man räumt ihm das Recht ein, bei finanziellen Notständen die Versicherung zu kündigen, was ja nicht von deinem Bruder erwägt wird.

Aber auch die Alternative wird eingeräumt, dass der Versicherte einen beitragsfreien Zeit einbaut.

So kann dein Bruder hingehen und die Versicherung bitten, die Beitragszahlungen für einen gewissen Zeit ruhen lassen.

Darunter leidet natürlich die am Ende zu erwartenden Auszahlungen aber besser als überhaupt keine Auszahlungen.

Also, ran an die Versicherung, den Zustand des finanziellen Notes anbringen und eine Beitragsfreiheit für eine gewisse Zeit vereinbaren.


Frohes neues und vor allem gesundes und glückliches neues Jahr 2012.


Gruß
 
P

proConcept

Kündigung Lebensversicherung/ Rentenversicherung

Sehr vielen Menschen geht es wie Ihrem Bruder und sie können die Beitragszahlung für Ihre Lebens- oder Rentenversicherung nicht immer gewährleisten. In diesem Fall spricht man auch von „überversichert“.

Ihr Bruder könnte die Rentenversicherung für eine Zeit beitragsfrei stellen. Dies dürfte problemlos möglich sein. Möchte er wieder mit der Beitragszahlung beginnen, kann die Versicherung dies allerdings verbieten! Eine Beitragsfreistellung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer für eine bestimmte Zeit keine Beiträge bezahlen muss. Beachten Sie aber, dass währenddessen dennoch laufende Kosten (für Verwaltung etc.) anfallen. Auch die Freistellung an sich bringt Kosten mit sich: Stornokosten.

Kann Ihr Bruder die Versicherung in absehbarer Zeit nicht bedienen, sollte er sich ein geeigneteres Altersvorsorgeprodukt suchen, bspw. ein Festgeldkonto.

Natürlich muss die Versicherung nicht gekündigt werden, aber es ist ein Weg, über den Ihr Bruder nachdenken sollte. Zwar bedeutet eine eigenständige Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung meistens große finanzielle Verluste, aber mit Hilfe einer professionellen Kündigung können diese vermieden werden. Wird die Police professionelle beendet, erhöht sich der Rückkaufswert sofort um bis zu 20%. Eventuelle Verluste können steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich bekommt der Kunde (je nach Anbieter) die Chance alle eingezahlten Beiträge zurück zu bekommen – plus einer angemessenen Verzinsung.
 
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Beitragsurlaub bei rentenversicherung

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