Hallo,
auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, würde ich gerne darauf antworten.
Einige Berufszweige müssen eine Haftpflichtversicherungen für ihren Beruf abschließen. Sonst dürfen sie nicht den Beruf ausüben. Neben Anwälten und Ärzten zählen Architekten auch dazu. Sie planen ein Haus, berechnen deren Statik und ermitteln die Kosten des Baus. Falls hier Fehler auftreten, muss hier die Versicherung für den Versicherten aufkommen. Die Kosten für die Verbesserungen können Architekten meist nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Aus diesem Grund ist die Pflichtversicherung sehr sinnvoll. Im Gegensatz dazu wehrt sie aber unberechtigte Forderungen Dritter gerichtlich ab. Damit hat sie eine Funktion, wie eine Rechtsschutzversicherung. Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung können sehr variable sein. Kriterien wie Deckungssumme, vorhergehende Schadensfälle und Berufszweig beeinflussen die Höhe der Prämie.