Betriebliche Altersvorsorge

Diskutiere Betriebliche Altersvorsorge im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Hallo, Ich befinde mich in der Ausbildung und habe vor knapp 2 Jahren eine betr. Altersvorsorge (ich glaube eine Pensionskasse) bei der ERGO...
U

Unregistriert

Hallo,

Ich befinde mich in der Ausbildung und habe vor knapp 2 Jahren eine betr. Altersvorsorge (ich glaube eine Pensionskasse) bei der ERGO (damals noch bei der Victoria) abgeschlossen.
Bis jetzt habe ich ca. 2500€ einbezahlt. Der Beitrag habe nur ich eingezahlt, bekomme vom Arbeitgeber dazu keinen Zuschuss!

Ich habe dazu ein paar Frage:
1.) Kennt jemand die Versicherung von ERGO? Ist diese baV gut oder schlecht?
2.) Ich möchte in ca 1,5 Jahren aus dem Arbeitnehmerverhältnis vorerst austeigen und das Fachabi nachholen und danach evtl
studieren. Somit würde mein Arbeitgeber (der ja der Versicherungsnehmer ist) die betriebliche Altersvorsorge in 1,5 Jahren stillegen
und auf meinen Namen überschrieben. Bis dahin hätte ich ca 4500-4750€ eingezahlt.
Ich überlege mir, ob ich nicht schon jetzt die baV stilllege, bzw meine monatliche Einzahlung reduziere (ca 25€), da es immer heißt,
wenn man eine Versicherung in den ersten 5 Jahren stillegt, bzw kündigt, dass man dann drauflegt und nur das
Versicherungsunternehmen profitiert. Und wenn man die Versicherung ca 4-5 lang Jahre stillgelegt hat, schrumpft doch das
eingezahlte Kapital auch, oder?
Zurzeit benötige ich den monatlich eingezahlten Betrag nicht unbedingt, wobei ich diesen (falls ich die vers. stilllege) dann zum
größten Teil sparen würde, damit ich dann das Fachabi nachholen könnte.

Was würder ihr mir Raten???

Vielen Dank für die Antworten:)
 
U

Unregistriert

Hi,

1) zu Versicherungstarifen kann gesagt werden, daß es davon so viele gibt, wie Kiesel in der Kieselgrube...
Die Victoria hat in Arbeitnehmerkreisen ein gewisse vertrauen genossen, wurde allerdigns im ERGo-Konzern total verschmolzen (alte Tarife behalten Gültigkeit).
2) Wenn Du mit dem AG schriftlich die Übernahme nach Qualifizierungserweiterung vereinbaren kannst, wäre die -Beitragfreistellung- im relevaten Zeitraum die beste Alternative.
Natürlich werden die Abschlußkosten in den ersten 5 Jahren fällig (Zillmerierungsverfahren). Das führt oft genug dazu, daß Du nach 5 Lenzen mit 0,- dastehst, weil alle* Gebühren für die Gesamtlaufzeit halt in dem Zeitraum anfielen...
Bruttoentgeltumwandlungen sind, auch wegen den weiteren Nachteilen, normalerweise nicht die erste Wahl für Azubis, sondern da ist erst mal Riester als Grundsteinlegung geeignet, zumal wegen dem Starterbonus für junge Sparer!

*es kann je nach Tarif weitere Kosten geben, z.B. Kontoführung+Diverse.
 
S

Sparfuchs

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Hi,

das sehe ich ähnlich! Riester (DWS!) wäre hier die erste Wahl gewesen, weil sich eine bAV für Azubis irgendwie noch nicht wirklich rechnet. Deine Steuerersparnis ist bestimmt nicht üppig ;-)

Wenn du den alten Vertrag reduzierst, kannst du ihn niemals mehr erhöhen, das ich die Rechnungs- und Garantiezinsen ab dem 1.1.12 verringert haben. Besser ist die Beitragsfreistellung. Geht max. zwei Jahre, dann solltest du einen Monatsbeirag zahlen und erneut zwei jahre freistellen.... Wenn du wieder einen ordentlichen Job mit entsprechendem verdienst hast, dann den vertrag beim neuen arbeitgeber vorlegen.

Die Kosten werden zwar über 5 Jahre verteilt, aber dass der Wert nach 5 Jahren NULL ist, möchte ich mal bezweifeln, so teuer ist keine Gesellschaft! Zumal in der bAV meist ein kostengünstigerer Gruppenvertrag angeboten wird, oder?

Sparfuchs
 
U

Unregistriert

Ok vielen dank für die Antworten.

Ich weiß dass Riester evtl besser gewesen wäre, ich habe aber die betr. Altersvorsorge abgeschlossen, um mein einkommen etwas zu schmälern wegen dem Kindergeld. Dies ist ab 2012 aber nicht mehr notwendig.
Durch die baV spare ich mir im Monat fast 30€ sozialvers.

@ Sparfuchs. Warum kann ich den vertrag nicht mehr erhöhen, wenn ich den einmal reduziert habe. Ich habe die bav 2010 abgeschlossen, somit habe ich doch noch die etwas höhere garantieverzinsung, oder?
Beitragsfreistellung nur 2 Jahre? Ist das gesetzlich vorgeschrieben, oder ist das von Vers. zu Vers. unterschiedlich. Ich finde in den Unterlagen darüber keine Klausel.
 
S

Sparfuchs

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Hi,

da die Garantiezinsen ab 2012 gesunken sind, ist ein Versicherer nicht gezwungen einer späteren Beitragserhöhung eines Vertrages mit höherem Garantiezins zuzustimmen. Also vor der Reduzierung dort mal nachfragen und immer eines schriftliche Bestätigung einholen, dass das später mal wie gewünscht funktionieren soll.

Auch die maximale Zeit der Beitragsfreistellung und Wiederaufnahme zu gleichen Rechnungsgrundlagen solltest du dir schriftlich geben lassen. Wäre mal interessant das Ergebnis hier zu lesen :)
 
S

Sparfuchs

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hier mal der Wortlaut der Metallrente....

§ 21 Wie lange können Sie nach einer Beitragsfreistel*
lung die Beitragszahlung wieder aufnehmen?

(1) Sie können innerhalb von 6 Monaten nach der Beitrags* freistellung der Versicherung die
Beitragszahlung in alter Höhe ohne Risikoprüfung wieder aufnehmen.
Ist ein Baustein zur Berufsunfähigkeitsvorsorge einge* schlossen, ist Voraussetzung, dass die
versicherte Person zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung nicht berufsunfähig ist

(2) Ist die Versicherung wegen einer Elternzeit der versi* cherten Person beitragsfrei gestellt
worden, kann die Frist zwischen Beitragsfreistellung und Wiederaufnahme der vor der
Beitragsfreistellung erfolgten Beitragszahlung ohne Risikoprüfung auch mehr als 6 Monate betragen;
die Wie* deraufnahme muss jedoch spätestens innerhalb von
3 Monaten nach Ende der Elternzeit erfolgen.

(3) Sie können auch nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nur innerhalb von 3 Jahren nach der
Beitragsfreistellung der Versicherung die Beitragszahlung in alter Höhe wieder aufnehmen.
 
U

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@ sparfuchs: Vieln Dank für die Tipps, diese werde ich beim Gespräch berücksichtigen.

Der wortlaut der Metallrente??? Ist die Metallrente eine andere Rente? oder nur von einem Anderen Versicherer?
 
S

Sparfuchs

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hi,

die Metallrente ist genaugenommen nur ein anderer Versicherer.

Es handelt genauso sich um eine Direktversicherung nach §3.63 EStG.
 
Thema:

Betriebliche Altersvorsorge

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