BGH stärkt Rechte der Kinder: Notfalls muss auf Altersvorsorge verzichtet werden

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Eigentlich sollte ein Teil des Bruttoeinkommen, welcher der Altersvorsorge dient, vor den Unterhaltsansprüchen geschützt sein, so wollte es jedenfalls der Bundesgerichtshof. Nun aber stärkten die Richter aber die Ansprüche des Kindes in einem Streit zwischen Tochter und Vater. Durch das Urteil im Jahr 2004 gestatteten die Richter einen Abzug in Höhe von vier Prozent vom Bruttolohn. Diese vier Prozent sollten für private Altersvorsorge aufgewandt werden. Nach einem neuesten BGH-Urteil (Az. XII ZR 158/10) gilt dies jedoch nicht für die Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder.

 
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als finanzieller Riskofaktor!

Ich rufe alle Mädchen dazu auf, gescheit zu sein und sich genau zu überlegen was sein muß, und was vielleicht doch nicht so unbedingt nötig ist...!!!
 
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