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Der Bundesgerichtshof hat nun mit einer Grundsatzentscheidung die Rechte von Versicherungskunden gestärkt. Wenn es ein Anbieter verpasst hat, Vertäge verbraucherfreundlich zu gestalten, können nun Klauseln komplett ungültig werden. Dabei ging es im konkreten Fall um einen Wasserrohrbruch.
Quelle: Focus.de
Quelle: Focus.de