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Mit der Reform des Versorgungsausgleichs soll dieser künftig deutlich vereinfacht werden. Wie der Deutsche RentenversicherungsBund hinweist, soll das neue Recht für alle Scheidungen, die ab dem 1. September 2009 eingereicht werden, gelten. Mit der Broschüre „Versorgungsausgleich: Das neue Recht“ informiert der Rentenversicherung Bund über die neuen Regelungen und erläutert Übergangsregelungen. Erhältlich ist die Broschüre bei allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung.