buchung sofort zurückholen?

Diskutiere buchung sofort zurückholen? im Die Kontoführung & Der Zahlungsverkehr Forum im Bereich Kredite, Finanzierung, Darlehen; ists denn möglich eine falsche buchung sofort bei der bank zu stornieren? oder geht das heutzutage sofort ins system rein? schon jemand sowas...
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ists denn möglich eine falsche buchung sofort bei der bank zu stornieren? oder geht das heutzutage sofort ins system rein?

schon jemand sowas mal versucht? wenn ja bitte meldnung obs geklappt hat und welche bank das war.

danke jörg
 
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Banker 90

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Wenn wir hier über eine Überweisung reden ist das im zeitalter des Internet sehr schwierig.
Wenn sie per Online Banking eingegeben wird ist sie meist innerhalb von Minuten verbucht und dann kaum noch zurückholbar. Bei beleghaften Überweisungen ist die Chance je nach Bank größer. Bei den Bankhäusern die ihre Buchung nicht in den Filialen vornehmen ist die Chance größer dass der Beleg vor Absendung noch abgefangen werden kann.
Grundsätzlich gilt sobald der Betrag die Hausbank verlassen hat liegt es an der anderen Bank den Betrag zurück zu schicken. Der Empfänger selbst ist dazu nicht verpflichtet.
Sollte die Buchung auf Grund eines Zahlendrehers falsch sein, kommt die Buchung wenn man Glück hat und das angegebene Konto nicht besteht automatisch wieder zurück.
 
U

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also muss man sich echt auf die kulanz der anderen bank bzw. der anderen person verlassen wenn man seine kohle wieder sehen will? auch net schlecht... da sollte man vllt mal ne andere gesetzliche regelung treffen.
 
B

Banker 90

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Naja bei der anderen Bank hat es nichts mit Kulanz zu tun. Solange der Betrag dem Kundenkonto dort nicht gutgeschrieben ist MUSS die andere Bank das Geld zurückschicken. Sobald das Geld aber dem Konto gutgeschrieben ist, ist der Inhaber auch der neue Gläubiger und er kann entscheiden was mit dem Geld passiert.

Der Gesetzgeber sagt hier ganz klar, dass eine Überweisung eine vom Kunden beauftragter Zahlungstransfer ist. Somit ist es dann auch, so der Gesetzgeber, die Fürsorgepflicht des Kunden, dass alle Kontonummern soweit stimmig sind. Kann nun aber nachgewiesen werden, dass der Zahlungsempfänger schon eine falsche Kontonummer mitgeteilt hat, so kann er vor Gericht mit in die Haftung gezogen werden. Deutschland macht es uns allen da leider nicht leicht, aber so ist es nunmal.
 
Wubbu

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Ich misch mich mal schnell ein ;)

Das heisst also im Umkehrschluß, wenn der Empfänger sagt "Geld bleibt bei mir" dann hätte ich auch keinen gesteigerten Anspruch darauf, daß er es mir zurückzahlt?
 
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Banker 90

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Nein. Denn sobald das Geld dem Konto des falschem Empfängers gutgeschrieben ist, ist es in seinem "Herrschaftsbereich" (so nennt es der Gesetzgeber). Normale Menschen sagen er ist der Gläubiger, oder ganz stumpf ihm gehörts. Also kann er entscheiden, ob ers Geld zurück gibt oder nicht. Wenn man Glück hat, dann hat man ne ehrlichen Menschen. Wenn nicht - tja dann hat man Wohl oder übel Pech gehabt. Vorrausgesetzt das der Fehler beim Zahlungspflichtigen liegt.

Hab da in der Realität schon Fälle mitbekommen wos um mehrere T€ ging. Das war dann richtig ärgerlich. Aber der Gesetzgeber hat das so entschieden und dann ist das nunmal so.

Um noch mehr auszuholen: Das alles ist auch der Grund warum man Lastschriften per Einzugsermächtigung zurückgeben kann. Hier gibt man dem Zahlungspflichtigen 6 Wochen Zeit, die Buchung zu überprüfen, da er die Zahlung entgegen der Überweisung nicht selber beauftragt hat und es somit nicht in seiner Fürsorgepflicht liegt.
 
Wubbu

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Weil bei mir war das mal folgendermaßen. Ich wurde gekündigt und vor Gericht wurde eine Abfindung ausgezahlt. Diese wurde aber doppelt überwiesen bzw. ausgeführt. Anfangs wollte ich das auch nicht zurückzahlen, aber ein Anwalt hat mir dann recht deutlich zu verstehen gegeben, daß ich andernfalls eine Klage am Hals hätte. Daher hab ich natürlich brav gekuscht.
 
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Banker 90

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sicherlich sind Gesetze für einen Richter auch nur Richtlinien. Soll auch schon Richter gegeben haben die Tatsächlich entschieden haben, dass das Geld zurückgezahlt werden soll. Grundsätzlich ist es aber erst mal so geregelt, dass der neue Gläubiger über das Geld entscheiden kann. Wenn der Absender des Geldes dann natürlich so weit geht und vor Gericht zieht kann das alles natürlich vonn Fall zu Fall anders ausgehen.
In den meisten Fällen lässt sich auch irgendeine Einigung so erzielen, wenn der Betrag aufgrund einer nicht vergebenen Kontonummer eh schon zurückkommt.
 
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