Bundesgerichtshof stärkt Anleger: Effektenklauseln bei Rechtschutz unwirksam

Diskutiere Bundesgerichtshof stärkt Anleger: Effektenklauseln bei Rechtschutz unwirksam im Recht Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Wenn es um den Kauf von Wertpapieren geht, bedienen sich die Rechtschutzversicherungen gerne zweier Vertragsklauseln. Diese wurden nun aber vom...
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Wenn es um den Kauf von Wertpapieren geht, bedienen sich die Rechtschutzversicherungen gerne zweier Vertragsklauseln. Diese wurden nun aber vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Dabei geht es um die sogenannten Effektenklauseln. Zahlreiche Rechtschutzversicherungen hätten diese Klauseln in ihren Verträgen, für den BGH sind sie aber zu unklar formuliert und daher nun unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts könne der Kunde kaum versehen, was im Zusammenhang mit An- und Verkauf von Aktien bzw. Fonds denn gemeint und was versichert sei (Az. IV ZR 84/12). Neben zahlreichen Anlegern sind von dem Urteil wohl auch Lehman-Geschädigte betroffen. Allerdings dürften nur noch wenige Lehman-Geschädigte von diesem Urteil profitieren. Mögliche Schadenersatzansprüche dürften für viele wohl bereits verjährt sein.

 
U

Unregistriert

Hallo,

wenn die pr.RSV zukünftig auch für den Wertpapierhandel haften muß, wird diese sog. Versicherungsart nur noch teurer - und zwar massiv!
Im anderen Fall gibt es halt eine Mischung aus teuerer und neue Schlupflöcher...
 
B

Broiler

Die werden lediglich die Formulierung der Klausel nachbessern müssen, dann ist die auch wieder gültig. So denk ich jedenfalls. Dem BGH ging es wohl nur darum, dass sie schwer verständlich war.
 
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