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Bundesgerichtshof stärkt Anleger: Effektenklauseln bei Rechtschutz unwirksam
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<p>[QUOTE="Broiler, post: 40064"]</p><p>Die werden lediglich die Formulierung der Klausel nachbessern müssen, dann ist die auch wieder gültig. So denk ich jedenfalls. Dem BGH ging es wohl nur darum, dass sie schwer verständlich war.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 40064"] Die werden lediglich die Formulierung der Klausel nachbessern müssen, dann ist die auch wieder gültig. So denk ich jedenfalls. Dem BGH ging es wohl nur darum, dass sie schwer verständlich war. [/QUOTE]
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