Hallo,
also wenn der Alte das mit der ganzen Belegschaft machen will, hat er rechtlich schlechte Karten.
Sie können sich meinetwegen darauf einlassen, wenn er das Doppelte zahlt, aber sonst nicht!
So wie Sie es beschreiben, hat die Firma keinen Betriebsrat. Oder der BR ist gekauft...
Ansonsten ist es in tariflich organisierten Betrieben nämlich meistens so, daß Du zum Jahresanfang oder noch im Ausklang des Alten einen Plan ausgehändigt bekommst, wo Du dann ankreuzen kannst, wann Du Urlaub nehmen möchtests. Das Unternehmen ist in dem Szenario verpflichtet, dieses Papier zum festgelegten Ztpkt. unterschrieben wiederauszuhändigen und damit ist dann Alles geschwätzt. Im Einzelfall kann es Gesprächsbedarf geben, und da können sich der MA und der betreffende Zuständige dann nochmals zusammensetzen, woraufhin, dann ein Kompromiss gefunden werden kann, der dann auch gilt. Z.B. kann es ein, daß wenn Sie Single sind und der ander mit Frau und Kinders willg enau auch da und dann in Urlaub, daß dann gesagt wird,d as Sie als Single genausogut außerhalb der ferienzweit Urlaub nehmen können. So auf der Ebene also, ansonsten gilt nämlich dsa Gesetz von oben und dort heißt es ja, daß der Urlaubswunsch des MA nicht ohne wichtigen Sachgrund abgeschlagen werden darf.
Auszahlen von Urlaub ist in tariflich organisierten Betrieben häufig fast schon ein unethisches Verhalten, also es gibt viele Personaler dort, die diesen Modus rundweg ablehnen - und zwar dann bei allen MA...
Wie gründe ich einen BR?
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a) Sie sollten klären, welche Sparte es ist, z.B. Metall, Chemie, vereinigte Dienstleistungen usw.
b) Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Verwaltungsstelle der entsp. DGB-Einzelwerke (z.B. IG Metall, IG Chemie, Verdi usw.) auf, wo man auf Ihr Anliegen spezialisiert ist.
c) 3(!) Mitarbeiter berufen eine Betriebsversammlung ein. Der Chef ist verpflichtet, einen entspr. Aushang mit Termin und Tagesordnung zuzulassen, und zwar an Stellen im Betrieb, wo die MA das gut lesen können.
d) Bei dieser Versammlung wird gemäß den Statuten der Werke ein BR gewählt.
Versucht der Chef, Druck auszuüben, oder insbesondere diese Zusammenkunft zu verhindern, erfolgt die Durchführung unter Polizeischutz (auch das kommt regelmäßig immer wieder mal vor...).
e) dem BR steht ein Büro mit angemessener Einrichtung zu, z.B. PC mit Internetanschluß usw...
f) der BR wird vom Verwaltungsbüro tatkräftig unterstüzt mit Rat und mit Lehrgängen für BR-Arbeit.
g) BRs ohne Gewerkschaftsbindung sind i.d.R. nix wert!
h) die sog. "christlichen Gewerkschaften" kannst Du auch in die Tonne kloppen - die sind durchsetzt mit Interessevertretern der Gegenseite...
i)Tarifverträge sind viel wert, dort wo sie gelten...Ein neu gewählter BR in einem frischen Betrieb hat natürlich die erste Aufgabe damit, den gültigen TV zu installieren!
Disclaimer: Betriebe mit weniger als 5 MA brauchen keinen BR zuzulassen. Im Umkrehrfall ist ein BR bei ab 500MA sogar gesetzlich vorgeschrieben...