Chef will Urlaub auszahlen, nicht nehmen lassen

Diskutiere Chef will Urlaub auszahlen, nicht nehmen lassen im Arbeit & Arbeitgeber Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, mein Chef will, das wir Arbeiter unseren Urlaub in diesem Jahr nicht nehmen, statt dessen will er ihn uns auszahlen. Geht das denn so...
S

sukkubus_21

Hallo,

mein Chef will, das wir Arbeiter unseren Urlaub in diesem Jahr nicht nehmen, statt dessen will er ihn uns auszahlen. Geht das denn so einfach? Ich hab mich schon darauf gefreut noch ein paar Tage Urlaub zu machen und auch mal etwas zu entspannen. In Urlaub fahren wollt ich eigentlich auch noch im Oktober. Darf er es uns verweigern Urlaub zu nehmen?
 
U

Unregistriert

Ich darf mal das Bundesurlaubsgesetz zitieren:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten

Insofern kann Ihr Chef das nicht verlangen, aber ob Sie sich deswegen mit ihm anlegen wollen...?.
 
S

sukkubus_21

Ja aber was sollen wir denn machen? Können ja nicht das ganze Jahr durcharbeiten. Irgendwann sind wir ausgebrannt.
 
U

Unregistriert

Hallo,

also wenn der Alte das mit der ganzen Belegschaft machen will, hat er rechtlich schlechte Karten.
Sie können sich meinetwegen darauf einlassen, wenn er das Doppelte zahlt, aber sonst nicht!

So wie Sie es beschreiben, hat die Firma keinen Betriebsrat. Oder der BR ist gekauft...
Ansonsten ist es in tariflich organisierten Betrieben nämlich meistens so, daß Du zum Jahresanfang oder noch im Ausklang des Alten einen Plan ausgehändigt bekommst, wo Du dann ankreuzen kannst, wann Du Urlaub nehmen möchtests. Das Unternehmen ist in dem Szenario verpflichtet, dieses Papier zum festgelegten Ztpkt. unterschrieben wiederauszuhändigen und damit ist dann Alles geschwätzt. Im Einzelfall kann es Gesprächsbedarf geben, und da können sich der MA und der betreffende Zuständige dann nochmals zusammensetzen, woraufhin, dann ein Kompromiss gefunden werden kann, der dann auch gilt. Z.B. kann es ein, daß wenn Sie Single sind und der ander mit Frau und Kinders willg enau auch da und dann in Urlaub, daß dann gesagt wird,d as Sie als Single genausogut außerhalb der ferienzweit Urlaub nehmen können. So auf der Ebene also, ansonsten gilt nämlich dsa Gesetz von oben und dort heißt es ja, daß der Urlaubswunsch des MA nicht ohne wichtigen Sachgrund abgeschlagen werden darf.
Auszahlen von Urlaub ist in tariflich organisierten Betrieben häufig fast schon ein unethisches Verhalten, also es gibt viele Personaler dort, die diesen Modus rundweg ablehnen - und zwar dann bei allen MA...

Wie gründe ich einen BR?
->
a) Sie sollten klären, welche Sparte es ist, z.B. Metall, Chemie, vereinigte Dienstleistungen usw.
b) Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Verwaltungsstelle der entsp. DGB-Einzelwerke (z.B. IG Metall, IG Chemie, Verdi usw.) auf, wo man auf Ihr Anliegen spezialisiert ist.
c) 3(!) Mitarbeiter berufen eine Betriebsversammlung ein. Der Chef ist verpflichtet, einen entspr. Aushang mit Termin und Tagesordnung zuzulassen, und zwar an Stellen im Betrieb, wo die MA das gut lesen können.
d) Bei dieser Versammlung wird gemäß den Statuten der Werke ein BR gewählt.
Versucht der Chef, Druck auszuüben, oder insbesondere diese Zusammenkunft zu verhindern, erfolgt die Durchführung unter Polizeischutz (auch das kommt regelmäßig immer wieder mal vor...).
e) dem BR steht ein Büro mit angemessener Einrichtung zu, z.B. PC mit Internetanschluß usw...
f) der BR wird vom Verwaltungsbüro tatkräftig unterstüzt mit Rat und mit Lehrgängen für BR-Arbeit.
g) BRs ohne Gewerkschaftsbindung sind i.d.R. nix wert!
h) die sog. "christlichen Gewerkschaften" kannst Du auch in die Tonne kloppen - die sind durchsetzt mit Interessevertretern der Gegenseite...
i)Tarifverträge sind viel wert, dort wo sie gelten...Ein neu gewählter BR in einem frischen Betrieb hat natürlich die erste Aufgabe damit, den gültigen TV zu installieren!

Disclaimer: Betriebe mit weniger als 5 MA brauchen keinen BR zuzulassen. Im Umkrehrfall ist ein BR bei ab 500MA sogar gesetzlich vorgeschrieben...
 
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