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Darf die Rechtschutzversicherung einfach die Kostenübernahme verweigern ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 20230"]</p><p>Ja, darf sie. In vielen Versicherungspolicen steht, in welchen Fällen die RechtsschutzV Kosten übernimmt -- und in welchen eben nicht.</p><p></p><p>Wenn ein Verfahren für Dich nicht erfolgversprechend ist, dann wird die Versicherung in den häufigsten Fällen nichts oder nur einen Teil übernehmen. Wieso deine Versicherung Deinen spezifischen Fall nicht übernehmen mag, solltest du vielleicht in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter herausfinden.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 20230"] Ja, darf sie. In vielen Versicherungspolicen steht, in welchen Fällen die RechtsschutzV Kosten übernimmt -- und in welchen eben nicht. Wenn ein Verfahren für Dich nicht erfolgversprechend ist, dann wird die Versicherung in den häufigsten Fällen nichts oder nur einen Teil übernehmen. Wieso deine Versicherung Deinen spezifischen Fall nicht übernehmen mag, solltest du vielleicht in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter herausfinden. [/QUOTE]
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