Dringend!!!!!

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U

Unregistriert

Hallo!!!

Die beiden Personen sind verheiratet.Er Steuerklasse 3 und sie in Klasse 5.Seit Dezember 2011.
Person a(Mann) verdient pro Monat eine fiktive Summe von 1470 € Brutto.
Person b(Frau) bekommt Alg 1 in Höhe von,sagen wir mal 350 €,bekommt es auch genauso raus.
Person a zahlt keine Steuern (keine Soli,keine Kirchen und auch keine Lohnsteuer),da Person a unter einem bestimmten Satz liegt,laut Finanzamt.
Knackpunkt hier jedoch:Vor der Heirat war Person a,logisch,in der Steuerklasse 1 und zahlte da pro Monat ca 100 Euro an Steuern.

Frage nun: Müssen die beiden,wenn die Steuererklärung gemacht wurde wie es bei 3 und 5 Pflicht ist, mit einer saftigen Nachzahlung der nicht entrichteten Steuern rechnen????
Das Finanzamt sagt, nein das müssen sie nicht.
Ist dem so?????

Zu erwähnen sollte auch noch wichtig sein, dass die beiden keine großen Werbungskosten oder so etwas absetzen können, da zB keine weiten Fahrwege zur Arbeit von Person a anfallen. Wirkt sich also nochmal negativ aus!?

Bitte um schnelle Antwort.
 
C

companion

also ich bin kein fachmann und meine aussage darfst auch net für bare münze nehmen. hab jetzt mal mit den daten die du fiktiv preisgegeben hast mal gerechnet, laut dem steuerrechner im internet müsstet ihr 113 euro nachzahlen. allerdings bekommst nur person a den arbeitnehmerpauschbetrag anerkannt, wie der name ja schon sagt, arbeitnehmer ;) person b bekommt den nicht oder eben nur anteilig. das muss dann aber mit dem finanzamt verhandelt werden. auch bewerbungskosten sind ja sogenannte werbungskosten.
 
U

Unregistriert

Trotzdem danke erstmal.
Und das wirkt sich auch nicht nachteilig aus, dass Person b den Pauschalbetrag nicht oder nur anteilig erhält?
Könnte ich den link zu dem Rechner mal bekommen,büdde?

Man denkt nun ganz einfach, wenn Person a bei der vorherigen Steuerklasse 1 aufs Jahr gesehen irgendwas mit 1200-1300 Euro Steuern gezahlt hat und nun durch die Klasse 3 auf einmal diesen Betrag übers Jahr verteilt ausgezahlt bekommt, dass da ein Harken in Form von einer saftigen Nachzahlung fällig wird.
Wirkt sich das Alg 1 negativ bei der Steuererköärung aus oder ist es wie ein Minijob zu behandeln, bei dem man max. 400€ erhält????
 
U

Unregistriert

Und wäre diese Summe von 113 Euro auch unter der Berücksichtung fällig, wenn Person b halt keinen oder nur einen anteilsmäßigen Pauschalbetrag erhält?
 
U

Unregistriert

Ja, Alg 1 wirkt sich negativ aus, da es der Progression unterliegt. Ich erkläre jetzt mal nicht, was das ist - googeln Sie "Progressionsvorbehalt", wenn Sie das erklärt haben wollen. Ich kam übrigens beim Nachrechnen auf Progressionsvorbehalt-Rechner auf eine Steuernachzahlung von 841 Euro (plus Soli, etwa 46 Euro, plus evtl. Kirchensteuer). Durch Werbungskosten ließe sich das nur wenig vermindern - wenn Person B z. B. 500 Euro Kosten für Bewerbungen nachweisen würde, würde das die Steuersumme um 61 Euro auf immer noch 780 Euro vermindern.
Auf der Webseite läßt sich das zwar nur für das Veranlagungsjahr 2009 durchrechnen, aber so furchtbar anders sind die Gesetze für 2012 auch nicht. Wenn Sie es selbst nachrechnen wollen, geben Sie bei "Einkommensteuertarif" "Splittingtarif" an.
 
U

Unregistriert

Der Link ist nicht in meiner Antwort aufgetaucht. Also: Sie googeln "Lohnsteuer Progressionsvorbehalt-Rechner" und der zweite Link sollte dann auf einen Progressionsvorbehalt-Rechner des Finanzamtes Bayern führen.
 
U

Unregistriert

Also,mir hat eine Bekannte mit diesen Daten jetzt gesagt,dass man sich da keine Sorgen um eine große Nachzahlung machen muss.Da Alg steuerfrei ist und unter Berücksichtigung aller Fakten,eine jährliche Steuerlast von evt Ca 341Euro anfallen würde.
Sie arbeitet im Steuerbereich und kennt sich aus.

Also,was ist nun richtig?
Die 841Euro oder die 341Euro?
Es verwirrt.
 
C

companion

klar verwirrt das, das ist immerhin steuerrecht. du kannst hier sogar 3 echte steuerberater haben, die antworten, jeder würde wahrsch. zu einem anderen ergebnis kommen. lass meine steuererklärung immer von einem steuerberater machen und jedes jahr nennt er mir ne voraussichtliche zahl, die dann doch nicht stimmt. auch die zahlen von finanzamt und steuerberater stimmen nie ganz mit meine berechnungen mit dem steuerrechner überein. aber es gibt einen groben anhaltspunkt, sowohl steuerberater als auch steuerrechner online.
 
U

Unregistriert

@ companion,

ich gehe mal schwer davon aus, daß ein Steuerrechner, den das Finanzamt höchstselbst in das Web setzt und der explizit LOHN- und nicht etwa Einkommensteuern berechnet, natürlich auch die obligatorischen Pauschalen berücksichtigt. Ich würde es aber gern mal auf "Ihrem" Rechner durchrechnen: Schreiben Sie die Adresse doch mal ab - per copy and paste kann man hier scheinbar keine Webadressen hinzaubern.

@ TE,

ich habe es jetzt mal auf einem entsprechenden Rechner unter Steuererklärung 2011 mit Steuer-Spar-Erklärung 2012 - Steuersoftware 2010 durchgerechnet - das Ergebnis war nur unwesentlich besser: 783 Euro. Im Übrigen ist Alg 1 eben zwar steuerfrei, aber es unterliegt der Progression, und daher kommen zum größeren Teil die nachzuzahlenden Steuern. Würde Person B einen 400-Euro-Job machen, würde die Nachzahlung viel niedriger ausfallen.
 
C

companion

der link zum steuerrechner steht in meinem beitrag.

übrigens, der progressionsvorbehaltsrechner geht gerade mal bis 2009, wir haben mittlerweile 2012, nur mal so nebenbei...

auf die 783 euro komme ich auch, jedoch ohne irgendwelche pauschbeträge. mit 1000 euro pauschbetrag für werbungskosten sind es nur noch 624 euro, mit sonderausgaben sind es nur noch 612 euro. dazu kommen noch die vorsorgeaufwendungen, die man steuerlich geltend machen kann (sozialabgaben) und schon ist man bei 134 euro. allerdings sind es keinen 113 euro wie fälschlicherweise zuerst angenommen.
 
U

Unregistriert

Hallo

und wie verhält sich das ganze wenn Person a Nachtschicht hat?
Sagen wir mal 2-3 im Monat.In der Regel von 22Uhr bis 6Uhr,aber es kommt auch vor,dass diese um 20Uhr bis 6Uhr geht-je nach Auftragslage.
Netto sind das zB 100Euro pro Nachtschichtwoche.

Die Aussagen im Internet sind eher verwirrend.

Danke!

Ps-Nachtschichten ergeben sich meist kurzfristig und man kann nie sagen wie viele im Monat anfallen.
Und zudem werden die Nachtschichten zB für Dezember erst im Februar ausgezahlt.
Abrechnungsbedingt
 
Thema:

Dringend!!!!!

Sucheingaben

sind bewerbungskosten arbeitnehmerpauschale

,

welche form von steuererklärung wenn im jahr 2011 heirat war

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