Z
Zohan
Hallo Zusammen,
ich bin seid knapp 5 Jahren privat krankenversichert und muss da wohl raus da ich ab dem 01.01.2012 arbeitslos werde.
Mein Arbeitslosengehalt wird mir zwar ausreichen und könnte locker auch die PKV weiter bezahlen, jedoch ist das glaube ich nicht mehr möglich.
Oder muss das Arbeitsamt die Beiträge für die private Krankenkasse weiter bezahlen?
Man kann ja normalerweise nicht so einfach aus der PKV austreten, also wenn man sich nicht vorher ordnungsgemäß kündigt.
Doch gilt dies den jetzt als eine außerordentliche Kündigung da ich arbeitslos werde?
Habe ich Nachteile da durch? Also kann ich später nicht mehr in die private Krankenversicherung rein ?
Wann muss man der PKV bescheid geben das man arbeitslos wird?
Schreiben die mich dann automatisch raus oder muss ich trotzdem noch eine Kündigung schreiben?
Meine gesetzliche Krankenversicherung wird ja dann automatisch über das Arbeitsamt geklärt oder?
Kann mir bitte jemand kurz helfen?
Danke!
ich bin seid knapp 5 Jahren privat krankenversichert und muss da wohl raus da ich ab dem 01.01.2012 arbeitslos werde.
Mein Arbeitslosengehalt wird mir zwar ausreichen und könnte locker auch die PKV weiter bezahlen, jedoch ist das glaube ich nicht mehr möglich.
Oder muss das Arbeitsamt die Beiträge für die private Krankenkasse weiter bezahlen?
Man kann ja normalerweise nicht so einfach aus der PKV austreten, also wenn man sich nicht vorher ordnungsgemäß kündigt.
Doch gilt dies den jetzt als eine außerordentliche Kündigung da ich arbeitslos werde?
Habe ich Nachteile da durch? Also kann ich später nicht mehr in die private Krankenversicherung rein ?
Wann muss man der PKV bescheid geben das man arbeitslos wird?
Schreiben die mich dann automatisch raus oder muss ich trotzdem noch eine Kündigung schreiben?
Meine gesetzliche Krankenversicherung wird ja dann automatisch über das Arbeitsamt geklärt oder?
Kann mir bitte jemand kurz helfen?
Danke!